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Abstimmung weiterer Maßnahmen in der Corona-Pandemie am Montag

Unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts wird am kommenden Montag, 10. Januar 2021, die nächste Abstimmung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) stattfinden.


Unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts wird am kommenden Montag, 10. Januar 2021, die nächste Abstimmung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) stattfinden. Die Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder werden sich insbesondere zu den länderübergreifenden Maßnahmen zur Eindämmung des durch die Omikronvariante dynamisierten Pandemiegeschehens verständigen.

Beschlussvorlage 06.01.2022
220106_Beschlussvorschlag_MPK.pdf
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Beschlussvorlage 06.01.2022
220106_Beschlussvorschlag_MPK.pdf
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Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) dringt auf eine Verkürzung der Quarantäne-Fristen für Kontaktpersonen bei Corona-Infektionen mit der Omikron-Variante. Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, die Empfehlungen zur Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen kurzfristig zu überarbeiten und der Konferenz der Ministerpräsidenten – und präsidentinnen mit dem Bundeskanzler vorzulegen. Die GMK unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt verständigte sich auf einer außerplanmäßigen Video-Konferenz am Mittwoch auf Leitlinien dazu.

 

Verkürzung von Isolation und Quarantäne mit Omikron-Variante

 

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:

 

Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, im Hinblick auf die bereits in Teilen Deutschlands vorherrschend auftretenden SARS-CoV-2-Infektionen mit der Omikron-Variante die Empfehlungen zur Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen kurzfristig zu überarbeiten und unmittelbar der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler vorzulegen.

Die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung muss schnellstmöglich angepasst werden.

 

Dazu empfiehlt die GMK der MPK folgende Leitlinien zum Umgang mit Infizierten und engen Kontaktpersonen:

 

  1. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
  2. Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen.

a. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.

 

b. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen.

 

c. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.


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