Sachsen-Anhalt hat die Impfkampagne gegen das Coronavirus bei der Landespolizei fortgesetzt. Bis Mitte Januar 2022 verabreichte das Polizeiärztliche Zentrum fast 2.500 Booster-Impfungen.
Sachsen-Anhalt hat die Impfkampagne gegen das Coronavirus bei der Landespolizei fortgesetzt. Bis Mitte Januar 2022 verabreichte das Polizeiärztliche Zentrum fast 2.500 Booster-Impfungen.
Zum Vergleich: Bis Mitte Dezember hatten gut 1.600 Bedienstete eine Booster-Impfung bekommen. Den Bediensteten der Landespolizei steht es frei, sich auch außerhalb des Polizeiärztlichen Zentrums impfen zu lassen, etwa beim Hausarzt oder bei kommunalen Impfstellen.
Auch die Impfquote bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten steigt weiter und liegt derzeit bei knapp 83 Prozent. Vor einem Monat hatte der Anteil bei knapp 80 Prozent gelegen. Seit der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz Ende November 2021 sind erstmals valide Aussagen über die Impfquote möglich. Die Impfquote gibt den Anteil der Bediensteten an, die mindestens zwei Mal gegen das Coronavirus geimpft sind. Parallel zu den Auffrischungsimpfungen werden auch weiterhin Erst- und Zweitimpfungen angeboten.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Um die Einsatz- und Arbeitsfähigkeit der Landespolizei weiterhin sicherzustellen, müssen die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich vor Gesundheitsgefahren geschützt werden. Ein stetiges Impfangebot ist daher unabdingbar. “
Hintergrund: Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs werden neben den Impfungen auch weitere allgemeine Maßnahmen zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten getroffen. Die bekannten Regeln zum Tragen von Masken, zu Abständen, ausgiebigem Lüften und zusätzlichen Hygienevorschriften werden dabei strikt eingehalten.
Für einige Bereiche wurden bereits Kohortenregelungen erlassen, das heißt, die Bediensteten sind in Gruppen aufgeteilt, die einander nicht begegnen. Seit Jahresbeginn 2022 werden tägliche Tests für alle Bereiche der Landespolizei bereitgestellt.
Da die Bediensteten der Landespolizei ihre Auffrischungsimpfungen auch außerhalb des Polizeiärztlichen Zentrums erhalten können, ist die tatsächliche Zahl der geboosterten Bediensteten in der Landespolizei nicht bekannt.