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Wolf in das Jagdrecht aufnehmen

Mit der Entwicklung des Wolfsbestandes hat sich am Mittwoch der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im Landtag von Sachsen-Anhalt befasst. Johann Hauser, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sagte anschließend.


Mit der Entwicklung des Wolfsbestandes hat sich am Mittwoch der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im Landtag von Sachsen-Anhalt befasst. Johann Hauser, jagdpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sagte anschließend:

 

„Angesichts des starken Zuwachses ist der Wolf hierzulande auf dem Weg zu einem günstigen Erhaltungszustand, womöglich ist dieser auch schon erreicht. In der Koalition haben wir deshalb vereinbart, dass wir uns für eine Hege der Bestände einsetzen werden. Es ist an der Zeit, sich auch die rechtlichen Fragen zu klären, um Maßnahmen zum Populationsmanagement zu ermöglichen.

 

Wir als Freie Demokraten sprechen uns schon eine ganze Weile für eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht mit zunächst ganzjähriger Schonzeit aus, wie das etwa beim Luchs auch schon gehandhabt wird. Es würde aber etwa geklärt, dass für jegliche Bejagung grundsätzlich die Jägerschaft verantwortlich ist. Eine Bejagung abgesehen von Problemwölfen dürfte einstweilen europarechtlich nicht möglich sein. Im Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat sich zuletzt allerdings Bewegung in der Sache angedeutet.

 

Erfreulich ist, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderten Herdenschutzmaßnahmen offenbar durchaus eine gute Wirkung erzielen. Einige Halter scheuen nach Auskunft der Verbände aus Angst vor bürokratischem Aufwand leider aber auch vor Repressalien sowie Misstrauen gegenüber den Behörden die Meldung von Schäden. Zudem ist nicht zu verkennen, dass die Ausbreitung des Wolfes die Weidetierhaltung unter enormen wirtschaftlichen Druck setzt. Auch die psychologischen Auswirkungen von Wolfsrissen auf die Nutztierhalter und Bevölkerung sollte keineswegs geringgeschätzt werden.“


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