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Land und Kommunen: Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen beschlossen

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Außerdem dürfen auch Apothekerinnen, Tier- oder Zahnärzte impfen.


Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat den Kommunen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Unterstützung zugesagt. In einer Video-Schalte haben sich Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund am heutigen Donnerstag mit dem Ministerium über die anstehenden Herausforderungen ausgetauscht. „In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir uns auf einheitliche Verfahren verständigen“, sagte Ministerin Grimm-Benne.

 

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Außerdem dürfen auch Apothekerinnen, Tier- oder Zahnärzte impfen.

 

Um den Gesundheitsämtern den Vollzug der im Dezember 2021 vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu erleichtern, werde die Einrichtung einer IT-Plattform geprüft und vorbereitet, erklärte Grimm-Benne. Darüber könnten beispielsweise behördliche Anordnungen oder Musterbescheide ausgetauscht werden, um die Umsetzung vor Ort zu erleichtern.

 

Die Ministerin dankte den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Zusicherung, die Impfpflicht gemeinsam handhabbar umzusetzen: „Wir haben die Pflicht, Pflegebedürftige und weitere vulnerable Gruppen bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen. Eine Impfung gegen Covid19 ist eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Patientinnen, Patienten, aber auch für die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeberufen.“

 

Der Impfstoff Novavax, dessen erste Lieferung für Ende Februar erwartet wird, soll vorrangig bislang ungeimpften Beschäftigten in den von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen angeboten werden. Dazu wird aktuell ein Voranmeldesystem vorbereitet, über das Terminbuchungen möglich sein werden.

 

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurden durch die Bundesregierung finden Sie hier.


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