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DRK fordert Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Archivfoto
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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer verheerenden und langwierigen humanitären Katastrophe in der Ukraine. Es ruft die Konfliktparteien eindringlich dazu auf, ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen einzuhalten.


„Das Rote Kreuz begrüßt jede Initiative zum Schutz der Zivilbevölkerung. Nach dem humanitären Völkerrecht sind Konfliktparteien verpflichtet, eine sichere Evakuierung allen Menschen, die umkämpfte Gebiete freiwillig verlassen wollen, zu ermöglichen,“ sagt DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Carlhans Uhle. „Humanitäre Korridore müssen von den Konfliktparteien gut geplant und auch sicher umgesetzt werden. Auch darf das Rotkreuz-Schutzzeichen nicht bei privaten Hilfstransporten nach Polen oder in die Ukraine missbraucht werden.“

 

Was auch immer die Konfliktparteien zur Evakuierung von Menschen aus umkämpften Gebieten vereinbaren, sagt Uhle weiter, das humanitäre Völkerrecht müsse grundsätzlich fortgelten: Die Kriegsparteien müssten weiterhin die Zivilbevölkerung sowie Kriegsgefangene und die zivile Infrastruktur schützen, um Trinkwasser, Energie- und Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Humanitärer Zugang für neutrale und unparteiisch handelnde Hilfsorganisationen wie das Ukrainische Rotes Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz müsse ermöglicht werden. Das bedeute, dass diejenigen, die bleiben wollen oder schwer evakuiert werden können – wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen – von Angriffen unbedingt verschont bleiben müssen. Außerdem müssten auch alle Zivilisten außerhalb sogenannter humanitärer Korridore weiterhin geschützt werden.

 

Dass private Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Rotkreuz-Schutzzeichen versehen, ist ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert. Das Symbol darf in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und dient der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.


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