Verkaufsoffene Sonn- & Feiertage sollen künftig auch möglich sein, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht.
Wirtschaftsminister Sven Schulze hat dem Kabinett heute einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) vorgelegt. Er beinhaltet u. a. eine Präzisierung von bestimmten im Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt enthaltenen Regelungen zu Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen (§§ 7 und 8 LÖffZeitG LSA) und die Schaffung eines zusätzlichen Sachgrundes für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in § 7 LÖffZeitG LSA.
Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen sollen künftig in den zum Schutz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung vorgegebenen Grenzen auch möglich sein, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Belebung einer Gemeinde oder eines Ortsteils oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde besteht. Dieses öffentliche Interesse wird im Gesetzentwurf definiert. Ein öffentliches Interesse erfordert eine besondere örtliche Problemlage, das Bestehen eines Gemeindeentwicklungs- oder Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde und ein zu erwartendes erhebliches Besucherinteresse.
Der Gesetzentwurf wurde zur Anhörung freigegeben.
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