Allgemeinverfügung erlassen – weniger Hürden für ukrainische Kriegsgeflüchtete. Unternehmen unterbreiten bereits Angebote.
Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine mit derzeitigem Wohnsitz im Salzlandkreis können ab sofort einfacher einen Job in der Region aufnehmen. Die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen hat die Kreisverwaltung per Allgemeinverfügung kurzfristig geschaffen. Sie ist bereits veröffentlicht und tritt am morgigen Mittwoch, 23. März, in Kraft.
Landrat Markus Bauer sagt: „Wir unterstützen damit die Unternehmen im Salzlandkreis und helfen den Familien, für ihren Lebensunterhalt soweit wie möglich selbst aufzukommen.“ Man wolle damit den Salzlandkreis als Wohn- und Wirtschaftsstandort stärken. Der Landrat erklärt, viele Kriegsgeflüchtete fragen bereits kurz nach ihrer Ankunft nach Jobmöglichkeiten. Andererseits gebe es auch viele Unternehmen, die sich mit Angeboten bereits an die Kreisverwaltung wenden.
Ukrainische Kriegsgeflüchtete können damit eine Arbeit aufnehmen, sobald sie beim Fachdienst Ausländer- und Asylrecht registriert sind. Die betreffenden Personen müssen die Arbeitsaufnahme beim Salzlandkreis anzeigen. Details regelt die Allgemeinverfügung, die auf der Internetseite veröffentlicht ist. Bisher haben ukrainische Kriegsgeflüchtete bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Für die Vermittlung von Jobs ist die Agentur für Arbeit in Bernburg zuständig.
Mit den in Kraft tretenden Regelungen entfallen auch aufwändige Einzelfallentscheidungen für die Kreisverwaltung. Landrat Markus Bauer erklärt, mit der Allgemeinverfügung baue man Hürden ab, um es allen Beteiligten so weit wie möglich zu erleichtern. Er verweist zudem darauf, dass eine reguläre Arbeitsstelle die Chancen auf eine erfolgreiche Integration erhöhe.