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Weitere Abstimmungen zu Absonderungsregeln notwendig

Fragen zur Freitestung oder Krankschreibung, aber auch zur Freiwilligkeit der Absonderung wird die GMK auf ihrer nächsten Sitzung am 25. April 2022 in einen gemeinsamen Beschluss mit dem Bund vorbereiten.


Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag mit dem Bund das weitere Vorgehen bei der Anpassung der Empfehlungen zur Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen abgestimmt. „Wir sind uns nach wie vor einig, dass wir einen Strategiewechsel bei den Quarantäne- und Isolationsregelungen vorbereiten müssen“, sagte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am Montag in Magdeburg nach einer gemeinsamen Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Damit werden wir den Übergang von der pandemischen in die endemische Lage begleiten“, so Grimm-Benne. Die angestrebte neue Empfehlung des Bundes mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) für die Absonderung wird vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzen als Perspektive für den Sommer von Bedeutung sein.

 

Die Gesundheitsministerinnen und -minister knüpften damit an die Beratungen in der Video-Schalte vor einer Woche an. Die konkrete Ausgestaltung ist aktuell Gegenstand weiterer Beratungen der Fachebenen mit RKI und Expertenrat der Bundesregierung, dazu gehören unter anderem Fragen zur Freitestung oder Krankschreibung, aber auch zur Freiwilligkeit der Absonderung. Die GMK wird sich auf ihrer nächsten Sitzung am 25. April 2022 dazu verhalten und bis dahin einen gemeinsamen Beschluss mit dem Bund vorbereiten. Zudem sicherte der Bund zu, die Finanzierung der Impfzentren weiterhin mit 50 Prozent zu gewährleisten.

 

In einem Beschluss positionierte sich die GMK einstimmig im Einvernehmen mit dem Bund zur schnellen Anerkennung von Berufsqualifikationen in Gesundheitsberufen von aus der Ukraine Geflüchteten. Demnach werden die Länder im Rahmen des geltenden Rechts geflüchteten Ärztinnen und Ärzten aus der Ukraine zügig die Berufserlaubnis erteilen. Hierfür prüft der Bund notwendige rechtliche Änderung der Approbationsordnung für Ärzte bzw. der Bundesärzteordnung. Für ukrainische Pflegefachkräfte sollen Möglichkeiten für eine zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland geschaffen werden. Bund und Länder werden dazu zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorlegen.


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