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Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2022

AU-Bescheinigung (Quelle istock/Annett Vauteck)
AU-Bescheinigung (Quelle istock/Annett Vauteck)

Die Ortskrankenkassen erzielten einen Überschuss von 81 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen von 64 Mio. Euro und die Knappschaft von 17 Mio. Euro. Die Ersatzkassen (-199 Mio. Euro) und Betriebskrankenkassen (-8 Mio. Euro) erzielten hingegen Defizite.


Die 97 gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis erzielt. Hierzu hat wesentlich der in diesem Jahr einmalig ergänzende Bundeszuschuss von 14 Mrd. Euro beigetragen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Quartalsende 9,9 Mrd. Euro bzw. 0,4 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben.

 

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach: „Das ausgeglichene Finanzergebnis im 1. Quartal zeigt, dass der im letzten Herbst beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro die Beitragssätze und die GKV-Finanzen wirksam und zielgenau gestützt hat. Auch über 2022 hinaus werden wir für eine stabile Finanzierung der GKV sorgen."

 

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 71,7 Mrd. Euro standen Ausgaben in nahezu gleicher Höhe gegenüber. Das Defizit betrug etwa 16 Mio. €. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,05 Prozent einen Zuwachs von 6,3 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum Quartalsende lag mit 1,36 Prozent leicht oberhalb des Ende Oktober 2021 für das Jahr 2022 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.

 

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

 

Die Ortskrankenkassen erzielten einen Überschuss von 81 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen von 64 Mio. Euro und die Knappschaft von 17 Mio. Euro. Die Ersatzkassen (-199 Mio. Euro) und Betriebskrankenkassen (-8 Mio. Euro) erzielten hingegen Defizite. Die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse verbuchte einen Überschuss von 29 Mio. Euro.

 

Ergebnis des Gesundheitsfonds

 

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 17. Januar 2022 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 7,9 Mrd. Euro verfügte und die aufgrund gesetzlich geregelter Sonderzahlungen im Jahresverlauf um 2,1 Mrd. Euro sinken wird, verzeichnete im 1. Quartal 2022 ein Defizit von 2,2 Mrd. Euro. Dieses ist saisonüblich und lässt keinen Rückschluss auf die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf zu. So fließen nämlich die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatliche Zuweisungen in konstanter Höhe an die Krankenkassen, während die Einnahmen hingegen unterjährig erheblich schwanken und insbesondere im letzten Quartal aufgrund der Verbeitragung von Jahressonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld höher ausfallen.

 

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,0 Prozent. Vor dem Hintergrund der aktuell erheblichen wirtschaftlichen Risiken bleibt die Gesamtjahresentwicklung abzuwarten.

 

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund weiterhin einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert werden. Hierunter fallen unter anderem Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und für Impfungen gegen COVID-19. Insgesamt wurden rund 9,6 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt und vom Bund refinanziert.

 

Entwicklungen bei den Ausgaben

 

Die Krankenkassen verzeichneten im 1. Quartal 2022 einen Zuwachs für Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 6,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 18,5 Prozent. Zu berücksichtigen ist, dass die Rate bei den Leistungsausgaben auf einer Corona-bedingt niedrigen Basis des Vorjahresquartals aufsetzt und daher mit Blick auf die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf mit Vorsicht zu interpretieren ist. Der sehr deutliche Anstieg der Verwaltungskosten ist maßgeblich auf die Bildung von hohen Altersrückstellungen einer einzelnen Krankenkasse im ersten Quartal zurückzuführen und dürfte sich im weiteren Jahresverlauf deutlich abflachen.

 

Überproportional stark gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Heilmittel (21,6 Prozent) sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (16,7 Prozent). Bei den Heilmitteln wirken neben Vergütungsanpassungen zum Beginn dieses Jahres auch weiterhin die hohen unterjährigen Preisabschlüsse des Vorjahres. Zudem dürfte auch eine Normalisierung der Leistungsmengen für die Dynamik verantwortlich sein. Im Bereich der Rehabilitation und Vorsorge ist die Entwicklung im starken Corona- bedingten Einbruch des Vorjahresquartals begründet.

 

Die Arzneimittel wachsen mit 6,5 Prozent weiterhin überproportional stark und weisen im Vergleich mit den zwei anderen großen Ausgabenbereichen der GKV (Krankenhaus und Ärzte) die höchste Dynamik auf.

 

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind im 1. Quartal um 2,7 Prozent gestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Korrekturmaßnahmen derzeit ausgabendämpfend wirken, um ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zu korrigieren.

 

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind um 4,3 Prozent gestiegen. Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingt sehr niedrigen Basis des Vorjahresquartals fällt dieser Anstieg moderat aus. Zusätzlich unterstützte der Bund die Krankenhäuser weiterhin mit Steuermitteln für freigehaltene Betten im ersten Quartal 2022 in Höhe von 3 Mrd. Euro und mit Versorgungsaufschlägen für die stationäre Behandlung von Corona- Patienten in Höhe von 870 Mio. Euro. Weiter an Bedeutung gewinnen die Ausgaben für Pflegepersonalkosten, die 2020 aus den DRG-Pauschalen ausgegliedert wurden. Diese Ausgaben wuchsen im 1. Quartal um 11 Prozent, nachdem die Krankenkassen bereits im Jahr 2021 14 Prozent höhere Ausgaben für Pflegepersonalkosten als noch 2020 verbuchten.

 

Die Krankengeldausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,7 Prozent. Besonders dynamisch entwickelten sich dabei die Aufwendungen für Kinderkrankengeld (+12,9 Prozent). Dies zeigt, dass die Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, angenommen wird und einen Beitrag zur Unterstützung von Familien während der Pandemie leistet.

 

Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

 

Quelle: bundesgesundheitsministerium