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Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird um weitere vier Wochen – bis zum 20. August 2022 – verlängert.


Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird um weitere vier Wochen – bis zum 20. August 2022 – verlängert. Damit bleiben die bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung weiter bestehen. Das hat das Kabinett am Dienstag in Magdeburg beschlossen. Die Corona-Infektionslage wird nach wie vor genauestens beobachtet und Regelungen fortlaufend überprüft. Angesichts hoher Infektionszahlen gilt umso mehr der Appell, auf Hygienemaßnahmen und Mindestabstände zu achten sowie insbesondere in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt es bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten festzulegen.

4. Änderungsverordnung
4.AEndverungsVO_zur_17._EindVO.pdf
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Bußgeldkatalog zur 4. Änderungsverordnung
05._Lesefassung_Bussgeldkatalog_zur_4._A
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Kommentare: 1
  • #1

    gvDIgrDT (Dienstag, 26 Juli 2022 09:38)

    1