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Energiegipfel zur Energieversorgung in Sachsen-Anhalt

Energiegipfel in Staatskanzlei – Haseloff: Sichere und finanzierbare Energieversorgung für Menschen, Unternehmen und Kommunen gewährleisten


Angesichts einer möglichen Energiemangellage im Winterhalbjahr ist Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute in der Staatskanzlei mit Vertretern von energieintensiven Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, Chemie- und Industrieparks, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium sowie der Landesregierung zusammengekommen, um ein Lagebild zu erhalten und Lösungswege zu erörtern.

 

„Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wird gemeinsam mit dem Bund alles daran setzen, um für die Menschen in unserem Land, für die Wirtschaft und die Kommunen eine sichere und finanzierbare Energieversorgung zu gewährleisten. Wir sehen insbesondere den Bund in der Pflicht jetzt durch Liquiditätshilfen, Bürgschaftsprogramme, Steuerentlastungen und Zuschüsse für besonders betroffene Unternehmen unbürokratisch und schnell dort zu helfen, wo Hilfe notwendig ist“, so der Ministerpräsident im Anschluss an den Gipfel.

 

Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte: „Die Energiekrise stellt Haushalte und Unternehmen in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen; das ist auch beim heutigen Energie-Gipfel erneut deutlich geworden. Wir werden deshalb weiterhin einen engen Austausch mit den Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften anstreben, um gemeinsam diese Krise zu bewältigen. Auch wenn die Befüllung der Gasspeicher bei uns im Lande wie auch bundesweit gut vorangeht wird es in den kommenden Wochen weiterhin darum gehen, so viel Energie - und insbesondere Gas - wie möglich einzusparen. Die Landesregierung wird deshalb weiter beim Bund für notwendige Hilfsprogramme eintreten, um existenzgefährdende Situationen für Unternehmen ebenso wie unzumutbare Härten für Verbraucherinnen und Verbraucher abzufedern. Zudem unterstützen wir Unternehmen im Lande beim sogenannten Fuel-Switch. Es gibt bereits zahlreiche Unternehmen, die ihre Energieversorgung von Erdgas auf Heizöl oder Flüssiggas umstellen oder dies kurzfristig wollen. Entsprechende Anträge müssen daher zügig genehmigt, bestehende Hindernisse ausgeräumt werden. Auch dies sind wichtige Schritte, um unabhängig von Gas-Import aus Russland zu werden. Jetzt ist Pragmatismus gefragt, auch um den sozialen Frieden zu wahren.“

 

Wirtschaftsminister Sven Schulze betonte: „Unsere Industrie in Sachsen-Anhalt ist sehr energieintensiv. Tausende Arbeitsplätze sind davon abhängig, dass ausreichend Energie zur Verfügung steht. Im Falle einer Gasnotlage müssen Verteilungs- und Rationierungspläne auch von der Länderebene mitgetragen werden. Aufgabe des Bundes ist es jetzt, Großbetrieben genauso wie Mittelständlern und Kleinunternehmern die nötige Sicherheit zu geben.“

 

Das Land hat zugesichert, Maßnahmen von Unternehmen zur Sicherung der Energieversorgung unbürokratisch zu begleiten. Wie andere Teilnehmer des Gipfels hat sich auch das Land dazu bekannt, im eigenen Wirkungsbereich Einsparmöglichkeiten im Energiebereich zu definieren und im Rahmen der technischen Machbarkeit umzusetzen.

 

Sollte die Bundesregierung die dritte und letzte Stufe des Notfallplans Gas ausrufen, erwartet die Landesregierung eine frühzeitige Information über Verfahren, Kriterien und Zeitabläufe der Verteilungsentscheidungen. Das Land hat darauf verwiesen, dass viele energieintensive Unternehmen in Sachsen-Anhalt, insbesondere auch im Bereich der stofflichen Nutzung von Erdgas von hoher Bedeutung für die Gesamtwirtschaft sind.

 

Die Landesregierung ist gegenwärtig dabei, besonders vulnerable Bereiche z. B. in der Wirtschaft oder auf sozialem Gebiet zu definieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die eine Versorgung dieser Bereiche auch im Fall einer Energiemangellage gewährleisten sollen.

 

In der Landesverwaltung werden derzeit Vorschläge zur Energieeinsparung erarbeitet, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Darüber wird das Kabinett am 30. August entscheiden. Dazu zählen z. B. zeitweise Schließungen von Behördenstandorten, Absenkungen der Raumtemperatur, eine sparsamere Nutzung von Dienst-Kfz und die Umrüstung auf sparsamere Leuchtmittel. Nicht in der Diskussion ist z. B. die Schließung von KiTas.


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