· 

Drohnenpilot der Polizei Sachsen-Anhalt stellt seine Arbeit vor

Für den Brand- und Katastrophenschutz wurden bereits im Jahr 2018 leistungsstarke Drohnen für die Städte Magdeburg und Halle (Saale) angeschafft. Im vergangenen Dezember erhielten die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte die vom Land geförderte moderne Technik.

Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS), umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet, sind als Einsatzmittel sowohl in der Landespolizei Sachsen-Anhalt als auch im Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr wegzudenken. Anlässlich des morgigen Internationalen Tages des Drohnenfluges beantwortet Polizeioberkommissar Yves Röder drei Fragen rund um seine Arbeit mit Drohnen:

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Drohne dienstlich abheben kann?

 

„In erster Linie bestimmt die dienstliche Verwendung des Beamten die Nutzung des ULS. Zunächst muss der EU-Kompetenznachweis A1/A3 bei einem mehrtägigen Lehrgang erworben werden. Dann darf das ULS bei Tageslicht, außerhalb geschlossener Gebäude und auf Sicht geflogen werden. Um die Technik auch bei Nacht oder in

 

geschlossenen Räumen einsetzen zu können, schließen sich weitere Ausbildungsmodule an. Natürlich sollten Motivation, technisches Interesse und Verständnis für die anspruchsvolle Tätigkeit auch vorhanden sein.“

 

Welchen Mehrwert hat der Drohneneinsatz für Ihre Arbeit?

 

„Als Sachbearbeiter der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes ist der Einsatz von ULS für mich in erster Linie eine Erleichterung in Bezug auf die Tatortarbeit. Die Tatortdokumentation ist essentieller Baustein im Rahmen der Tatortarbeit. Der Einsatz von ULS und der damit einhergehende Gewinn der Luftperspektive bedeuten einen erheblichen Fortschritt in Bezug auf Qualität und Effizienz von Luftaufnahmen. Die Tatortgruppe nutzt ULS zum einen für Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft und zum anderen zur zentimetergenauen Vermessung der Tatorte.“

 

Dürfen Sie die Drohne immer und überall zum Einsatz bringen?

 

„Auch die Luftfahrzeugfernführer, wie die Drohnenpiloten bei der Polizei richtig bezeichnet werden, müssen sich grundsätzlich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. So ist das Fliegen über Menschenansammlungen nicht zulässig. Ebenso ist der Einsatz von ULS im Rahmen von Versammlungen per Verwaltungsvorschrift ausgeschlossen. Für das Fliegen in Verbots- oder Kontrollzonen wird eine Freigabe (zum Beispiel des zuständigen Flughafens beziehungsweise der deutschen Flugsicherung) benötigt, wenn der Aufstieg in unmittelbarer Umgebung geplant ist. Grundsätzlich ist es daher wichtig – egal ob als Privatperson oder im Beruf – sich damit zu beschäftigen, wo ich fliegen und Aufnahmen machen darf und ob ich das Fotografierte veröffentlichen kann – Stichwort Datenschutz. Außerdem sind die Punkte Verhalten in Notfallsituationen und die tagaktuellen Witterungsbedingen zu beachten.“

 

Nach einer mehrjährigen Testphase wurden Anfang des Jahres 2022 landesweit ULS innerhalb der Polizei eingeführt. Neben Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bzw. Unfallaufnahmen entfalten die ULS auch in weiteren Bereichen der Landespolizei ihr Potenzial: zum Beispiel bei der Suche nach Vermissten, zur Unterstützung von Fahndungsmaßnahmen sowie zur Aufklärung, Dokumentation und Beweissicherung im Bereich von erkannten Kriminalitätsschwerpunkten.

 

Die Landespolizei verfügt aktuell über 45 ULS und 105 Luftfahrzeugfernführer.

 

Für den Brand- und Katastrophenschutz wurden bereits im Jahr 2018 leistungsstarke Drohnen für die Städte Magdeburg und Halle (Saale) angeschafft. Im vergangenen Dezember erhielten die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte die vom Land geförderte moderne Technik.

 

Die Kolleginnen und Kollegen der unteren Katastrophenschutzbehörden und des Institutes für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge nutzen die Drohnen vor allem zur Lageerkundung bei Großschadenslagen und in Katastrophenfällen sowie zur Führungsunterstützung. Die Drohnen können mit entsprechender Zusatzausstattung dem jeweiligen Einsatzanlass angepasst werden. Hier seien exemplarisch der Suchscheinwerfer oder der Lautsprecher genannt.

 

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Moderne Drohnen sind ein Zugewinn für die Landespolizei und die Katastrophenschutzbehörden. Sie verschaffen den Einsatzkräften einen gezielteren und effektiveren Überblick bei der Bewältigung von Einsatzlagen. Das Einsatzspektrum ist groß – von der Verkehrsüberwachung über die Tatortarbeit bis hin zu Lageerkundungen bei Katastrophenfällen. Die Drohnen bieten dabei eine neue und nicht mehr wegzudenkende Perspektive.“

Kommentar schreiben

Kommentare: 0