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Land fördert Öffentliche Bibliotheken

Die Landesförderung kann bis zu 90 Prozent der Projektkosten betragen. Die Antragstellung erfolgt über das Landesverwaltungsamt und ist bis zum 1. Dezember 2023 für 2024 und die Folgejahre 2025 und 2026 möglich. Grundsätzlich soll ein jährlicher Mindestbetrag von 5.000 Euro nicht unterschritten werden, die jährliche Höchstförderung beträgt 25.000 Euro.


Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ruft Öffentliche Bibliotheken zur Einreichung von Förderanträgen für die Jahre 2024 bis 2026 auf. Im Rahmen des Corona-Sondervermögens stehen Mittel für Technik, Medienerwerb, pädagogische Veranstaltungen sowie zur Wiederbelebung und Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten zur Verfügung.

 

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra betont die besondere Bedeutung von Bibliotheken als Orte der Bildung und Beteiligung in einer offenen Gesellschaft: „Öffentliche Bibliotheken spielen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz in unserer Gesellschaft, sie ermöglichen Teilhabe. Mit der Pandemie veränderte sich nicht nur das Nutzungsverhalten vor Ort, sondern es zeigte sich umso mehr, wie wichtig digitale Angebote und Serviceleistungen in einer leistungsstarken und modernen Bibliothek sind.“ Das Land fördere ein zeitgemäßes und nutzerfreundliches Angebot und ermögliche es den Bibliotheken so, auch in Zukunft Ort des lebendigen Austauschs und demokratischen Miteinanders zu sein, so Robra.

 

Die Landesförderung kann bis zu 90 Prozent der Projektkosten betragen. Die Antragstellung erfolgt über das Landesverwaltungsamt und ist bis zum 1. Dezember 2023 für 2024 und die Folgejahre 2025 und 2026 möglich. Grundsätzlich soll ein jährlicher Mindestbetrag von 5.000 Euro nicht unterschritten werden, die jährliche Höchstförderung beträgt 25.000 Euro.

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