· 

Steuerschätzung: Geringere Einnahmeerwartungen für den Landeshaushalt

Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2023 wird für das Jahr 2023 ein Minus von 193 Millionen Euro erwartet.


Sachsen-Anhalt rechnet aufgrund der aktuell vorgelegten Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ mit einem geringeren Steueraufkommen im laufenden Jahr und in den Folgejahren. Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2023 wird für das Jahr 2023 ein Minus von 193 Millionen Euro erwartet. Für die Jahre 2024 und 2025 beläuft sich das Minus dann auf jeweils rund 230 Millionen Euro. Die reduzierten Einnahmeerwartungen resultieren dabei aus geringeren Beträgen im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems. Die prognostizierten Steuereinnahmen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt liegen hingegen über den im Mai geschätzten Zahlen (2023 +53 Millionen Euro, 2024 +77 Millionen Euro, 2025 +86 Millionen Euro).

 

Finanzminister Michael Richter: „Die für die Ländergesamtheit vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ prognostizierte leichte Einnahmeverbesserung in den Jahren 2023 und 2024 ist allein auf die nunmehr in der Schätzung berücksichtigte Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten der Länder (Pauschalentlastungsgesetz) sowie die einnahmeseitige Entlastung aus dem KiTa-Qualitätsgesetz zurückzuführen. Für Sachsen-Anhalt überwiegt allerdings ein anderer Effekt. Die dem Land aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem zustehenden Beträge fallen nun geringer aus, da sich u. a. die im Finanzausgleichssystem berücksichtigte Finanzkraft der Gemeinden im vergangenen Jahr erfreulich positiv entwickelt hat. Dies führt insgesamt zu pessimistischeren Erwartungen für die Landeseinnahmen.

 

Für den Haushaltsvollzug des Jahres 2023 und den im parlamentarischen Verfahren befindlichen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 ergibt sich aufgrund der Mechanik der Schuldenbremse kein Handlungsdruck, allerdings auch kein zusätzlicher Spielraum. Für die Ausgabenplanungen der Jahre ab 2025 bedeuten die Ergebnisse der Steuerschätzung allerdings einen erhöhten Konsolidierungsbedarf, den es umzusetzen gilt.“

Kommentar schreiben

Kommentare: 0