Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2023 wird für das Jahr 2023 ein Minus von 193 Millionen Euro erwartet. Für die Jahre 2024 und 2025 beläuft sich das Minus dann auf jeweils rund 230 Millionen Euro.
Sachsen-Anhalt rechnet im laufenden Jahr und in den Folgejahren mit einem geringeren Steueraufkommen. Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2023 wird für das Jahr 2023 ein Minus von 193 Millionen Euro erwartet. Für die Jahre 2024 und 2025 beläuft sich das Minus dann auf jeweils rund 230 Millionen Euro. Das geht aus den vorgelegten Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ hervor. Die geringeren Einnahmeerwartungen resultieren aus niedrigeren Beträgen im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems.
Die prognostizierten Steuereinnahmen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt liegen hingegen über den im Mai 2023 geschätzten Zahlen (2023 +53 Millionen Euro, 2024 +77 Millionen Euro, 2025 +86 Millionen Euro).
Finanzminister Michael Richter: „Die für die gesamte Bundesrepublik vom Arbeitskreis ,Steuerschätzungen‘ prognostizierte leichte Einnahmeverbesserung in den Jahren 2023 und 2024 ist allein auf die nunmehr in der Schätzung berücksichtigte Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten der Länder (Pauschalentlastungsgesetz) sowie die einnahmeseitige Entlastung aus dem KiTa-Qualitätsgesetz zurückzuführen. Für Sachsen-Anhalt überwiegt allerdings ein anderer Effekt. Die dem Land aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem zustehenden Beträge fallen nun geringer aus, da sich u. a. die im Finanzausgleichssystem berücksichtigte Finanzkraft der Gemeinden im vergangenen Jahr erfreulich positiv entwickelt hat. Dies führt insgesamt zu pessimistischeren Erwartungen für die Landeseinnahmen.
Für den Haushaltsvollzug des Jahres 2023 und den im parlamentarischen Verfahren befindlichen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 ergibt sich aufgrund der Mechanik der Schuldenbremse kein Handlungsdruck, allerdings auch kein zusätzlicher Spielraum. Für die Ausgabenplanungen der Jahre ab 2025 bedeuten die Ergebnisse der Steuerschätzung allerdings einen erhöhten Konsolidierungsbedarf, den es umzusetzen gilt.“
Hintergrund: Vom 24. bis 26. Oktober 2023 hat die 165. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ in Potsdam stattgefunden. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2023 bis 2028.
Die Schätzung des Steueraufkommens erfolgte auf Grundlage der Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung.
Die Schätzung des bundesweiten Aufkommens wurde durch das Finanzministerium Baden-Württemberg für alle Länder regionalisiert.
Glossar: Allg. BEZ: Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen sind Einnahmen vom Bund, die an finanzschwache Länder zur ergänzenden Deckung des allgemeinen Finanzierungsbedarfs übertragen werden. Dadurch soll die nach dem Länderfinanzausgleich verbleibende Lücke zur durchschnittlichen Finanzkraft weiter verringert werden.
GemFK BEZ: Die Gemeindefinanzkraft-Bundesergänzungszuweisungen wurden ab 2020 als jährliche Zuweisungen für Länder mit besonders steuerschwachen Kommunen eingeführt. Ihr Volumen bemisst sich in Abhängigkeit von den kommunalen Steuereinnahmen der einzelnen Länder. Ausgeglichen wird hier die zu 80 % des Durchschnitts je Einwohner vor Finanzkraftausgleich bestehende Einnahmelücke zu 53,5 %.
ForschBEZ: Die Forschungsförderung-Bundesergänzungszuweisungen wurden ab 2020 neu eingeführt als jährliche Zuweisungen an leistungsschwache Länder, die bei der Vergabe der Forschungsmittel nach Art. 91b Grundgesetz nur unterdurchschnittlich berücksichtigt werden. Hier wird die zu 95 % des Durchschnitts je Einwohner bestehende Einnahmelücke zu 35 % ausgeglichen.
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