Für die Hilfeleistungen, die die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer übernehmen, können die Pflegebedürftigen den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich bei der Pflegekasse abrechnen, um damit ihre freiwilligen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer zu vergüten.
In Sachsen-Anhalt sind bisher 482 Personen als freiwillige Nachbarschaftshelfende zugelassen. „Es ist erfreulich, dass das Angebot so gut angenommen wird. Das zeigt, dass ein großes Interesse an Hilfeleistungen für alte und pflegebedürftige Menschen besteht. Die positiven Rückmeldungen der ersten ausgebuchten Schulungstage bestätigen, dass wir mit der Nachbarschaftshilfe ein erhebliches Potenzial zur Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrem vertrauten sozialen Umfeld auffangen und nutzbar machen können“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Von den 482 Zugelassenen haben 273 ihre Qualifikation über die seit Ende September angebotenen Schulungen zur oder zum Nachbarschaftshelfenden über die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PiA) erworben. Knapp 200 weitere Anmeldungen sind bereits für noch stattfindende Schulungen eingegangen.
Im Mai trat die Neufassung der Pflege-und-Betreuungs-Verordnung, die durch die Landesregierung beschlossen wurde, in Kraft. Seitdem ergänzt die Nachbarschaftshilfe die bisherigen Angebotsstrukturen im Pflegebereich und ermöglicht als niedrigschwelliges Hilfsangebot auch Einzelpersonen, eine qualifizierte Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu leisten. „Mit den Schulungen möchten wir erreichen, dass sich die Teilnehmenden auf ihre zukünftige Aufgabe, eine hilfsbedürftige Person zu unterstützen, gut vorbereitet fühlen und die vermittelten Informationen sicher anzuwenden wissen“, sagt Stefanie Hamacher, Projektmitarbeiterin der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt. An den Schulungstagen wird den freiwilligen Helferinnen und Helfern qualifiziertes Wissen zum rechtlichen Rahmen der Nachbarschaftshilfe, zu Umsetzungsmöglichkeiten, zu Krankheitsbildern, zur Kommunikation mit den Bedürftigen und zum Verhalten im Notfall vermittelt. Darüber hinaus bietet die Schulung Anlass zum Austausch, zur Klärung von Fragen und zur Beseitigung von Unsicherheiten. Ein Erwerb der Zulassung ohne Qualifizierungsschulung ist über einen entsprechenden Berufsabschluss, beispielsweise im Pflegebereich, oder über eine bereits absolvierte Qualifizierungsschulung in einem anderen Bundesland möglich.
Für die Hilfeleistungen, die die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer übernehmen, können die Pflegebedürftigen den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich bei der Pflegekasse abrechnen, um damit ihre freiwilligen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer zu vergüten. Interessierte können sich per Telefon: 0391 886 4615 und E-Mail: info@nh-sachsen-anhalt.de an PiA wenden.
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