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Fachkräfteoffensive in Sachsen-Anhalt: Praktikum für Quereinsteigende in Erzieherberuf wird weiter gefördert

(Foto: Lutz Altrock)
(Foto: Lutz Altrock)

Die Praktikumsvergütung orientiert sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und beträgt für die geleisteten 600 Praktikumsstunden bis zu 8.700 Euro.

Das Sozialministerium setzt auf den Quereinstieg in den Erzieherberuf als einen Baustein, um den Fachkräftebedarf in den Kindertageseinrichtungen zu decken. Für eine Förderung des Vorpraktikums für Quereinsteigende können weiter Anträge gestellt werden. „Diese Unterstützung ist ein wichtiger Baustein zur Gewinnung von qualifiziertem, pädagogischen Personal für die Kindertagesbetreuung. Daher setzen wir diese Förderung weiter fort“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne in Magdeburg. „Viele Absolventinnen und Absolventen berichten mir, dass sie nur aufgrund der finanziellen Beteiligung durch das Land dieses erforderliche Praktikum haben absolvieren können. Interessierte und Einrichtungsträger sollten diese Möglichkeit daher unbedingt prüfen und sich jetzt für das kommende Jahr 2024 bewerben.“

 

Wer als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger eine Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher ab 1. August 2024 plant, muss in der Regel vorher ein 600-stündiges Vorpraktikum in einer Kindertageseinrichtung ableisten. Ausgenommen sind unter anderem FSJler und FSJlerinnen. Im Jahr 2024 stehen mindestens 75 Plätze für Interessierte zur Verfügung. Die Praktikumsvergütung orientiert sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und beträgt für die geleisteten 600 Praktikumsstunden bis zu 8.700 Euro.

 

Diese Maßnahme ist Teil der Gesamtstrategie Fachkräfteoffensive des Landes Sachsen-Anhalt und wird aus Bundesmitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes finanziert, das Anfang 2023 als Folgegesetz des Gute-KiTa-Gesetzes in Kraft getreten ist und eine Laufzeit bis Ende 2024 hat.

 

Interessentinnen und Interessenten müssen sich für eine Förderung mit einem kommunalen oder freien Träger in Verbindung setzen und einen Praktikumsvertrag abschließen. Der formlose Antrag ist durch den Einrichtungsträger beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu stellen. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt. Ferner sind ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Erklärung vorzulegen, dass direkt im Anschluss an das Praktikum eine Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher in Sachsen-Anhalt folgt.

 

https://lsaurl.de/Vorpraktika