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Modernisierung des Polizeigesetzes: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf

Das sachsen-anhaltische Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) beschlossen: Präventivgewahrsam, Kennzeichenerfassung, Datenanalyse, Opferschutzes und Rechtssprechung sind die zentralen Themen.

Magdeburg, 14.Januar 2025 - Das sachsen-anhaltische Kabinett hat heute einen Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) beschlossen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang betont die Notwendigkeit dieser Novelle, um der Landespolizei einen modernen und zeitgemäßen Handlungsrahmen zu bieten, der den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.

1. Präventivgewahrsam
- Neuregelung: Einführung einer Höchstdauer von 14 Tagen für den Verhinderungs- bzw. Unterbindungsgewahrsam, mit Verlängerungsmöglichkeiten.
- Ziel: Verhinderung terroristischer Straftaten, nicht zur Festsetzung von Klimaklebern.

2. Einführung der automatischen Kennzeichenerfassung
- Neuregelung: Gesetzliche Grundlage für die automatische Kennzeichenerfassung zu präventiven Zwecken.
- Ziel: Verbesserung der Gefahrenabwehr, insbesondere zur Verhinderung der Anreise gewaltbereiter Hooligans.

3. Operative und strategische Datenanalyse
- Neuregelung: Möglichkeit zur Durchführung automatisierter Datenanalysen zur Generierung neuen Wissens.
- Ziel: Anpassung an den stetigen Anstieg von Daten und Beteiligung an bundesweiten Vorhaben zur Datenanalyse.

4. Stärkung des Opferschutzes
- Neuregelung: Einführung umfassender Daten- und Übermittlungssperren sowie die Genehmigung von Tarnidentitäten zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt.
- Ziel: Verbesserung des Schutzes von Opfern und potenziellen Opfern durch engere Zusammenarbeit der Behörden.

5. Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Neuregelung: Anpassungen an aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Polizeirecht.
- Ziel: Stärkung des Kernbereichsschutzes und Einführung eines Richtervorbehalts für den Einsatz verdeckter Ermittler und V-Personen.

Fazit
Mit dem Beschluss des Kabinetts ist der Weg für die Beratung der Novelle des SOG LSA im Landtag von Sachsen-Anhalt frei. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hebt hervor, dass die Novelle nicht nur der Sicherheit dient, sondern auch den rechtlichen Rahmen für den Schutz der Bürgerrechte stärkt.

 

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