Sachsen-Anhalt hat ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung in Pflegeschulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gezielt unterstützen.
Sachsen-Anhalt hat ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung in Pflegeschulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gezielt unterstützen. „Ich möchte mich vor allem bei den Akteuren der Pflegebranche und den Pflegeschulen für ihren Einsatz beim Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform bedanken, ohne deren Engagement die Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht gelingen kann“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Nicht zuletzt habe die Corona-Pandemie das öffentliche Bewusstsein dafür sensibilisiert, welchen wichtigen Dienst die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen bzw. in den Arbeitsbereichen der ambulanten, teil- oder der stationären Pflege für die Gesellschaft leisten.
Ziel des Förderprogramms ist es, Akteure der Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt entlang von vier Fördergegenständen zu unterstützen. Ein erster Förderschwerpunkt ist die einmalige Beantragung von Ausbildungs- und Zusatzprämien in Höhe von bis zu 3500 Euro. „Damit wollen wir Pflegeschulen in Sachsen-Anhalt als Motor der neuen Pflegeausbildung unter die Arme greifen“, sagt Grimm-Benne.
Darüber hinaus können Pflegeschulen als zweiten Schwerpunkt Projektmittel für Maßnahmen beantragen, die auf die Gründung oder Erweiterung von Ausbildungsverbünden zielen. Auch Projekte innerhalb eines bestehenden Projektes und das Zusammenschließen mehrerer Träger und Pflegeschulen sind förderfähig. Die Höchstfördersumme von 3000 Euro erhöht sich entsprechend der Anzahl der gemeinsam beantragenden Träger der Pflegeschulen.
Ein dritter Förderschwerpunkt richtet sich auf die Anschubfinanzierung der Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter bzw. -anleiterin. „Diese Fachkräfte leisten durch einen regelmäßigen persönlichen Kontakt zum Auszubildenden einen entscheidenden Beitrag der gesamten Ausbildung“, sagt Grimm-Benne.
Träger der praktischen Ausbildung können gemäß des vierten Schwerpunktes Projektförderung beantragen, wenn diese der Gründung, Erweiterung oder Verbesserung von Ausbildungsverbünden dienen.
Informationen zur Förderung sowie Antragsformulare sind auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu finden unter: https://lsaurl.de/PflBG Die Koordinierungsstelle Pflegeausbildung im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist erreichbar unter: 0391/567-6991 und -6941 bzw. unter pflegeausbildung@ms.sachsen-anhalt.de Weitere Informationen zur neuen Pflegeausbildung gibt es im Landesportal „Pflege Sachsen-Anhalt“ unter http://lsaurl.de/Pflegeausbildung.
Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes ab Januar 2020 wurde die Ausbildung grundlegend reformiert und der Pflegeberuf deutlich aufgewertet. Im Unterschied zu den zuvor nach Einsatzfeldern getrennten Pflegeausbildungen werden die Auszubildenden nun breit auf alle Einsätze sowohl in ambulanten als auch stationären Einrichtungen der Akut- und Langzeitversorgung vorbereitet. Die zusätzlichen Karrieremöglichkeiten mit dem EU-weit anerkannten Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und das Angebot eines primärqualifizierenden Studiengangs in der Pflege stärken den Pflegeberuf.
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