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Im Salzlandkreis gilt Verbot zur Wasserentnahme

Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.


Ein Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern im Salzlandkreis hat die Kreisverwaltung ausgesprochen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landrats auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes ist am heutigen Mittwoch, 22. Juni, wie angekündigt erlassen worden. Demnach darf Wasser aus Flüssen und Seen in der Region nicht mehr abgepumpt werden.

 

Näheres sowie Ausnahmen regelt die Allgemeinverfügung. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.

 

Nach Angaben der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises haben sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den Oberflächengewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Zudem rechnen die Fachleute nicht mit einer maßgeblichen Änderung der Wetterlage. Ausreichend Wasser in Flüssen und Seen stellt die Lebensgrundlage dar.

 

Neben dem Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern weist der Salzlandkreis darauf hin, auch sorgsam und sparsam mit dem Grundwasser umzugehen. Soweit wie möglich sollte auf eine Entnahme verzichtet werden, zwingend notwendige Bewässerungen möglichst in den Abendstunden erfolgen.

 

Abgerufen werden können die Pegelstände für Fließgewässer jederzeit online unter www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de


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