Die aktuelle Lage zum Geflügelpestgeschehen hat sich weiter verschärft

Am heutigen Tag wird der nationale Krisenstab unter der Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über weitere Schritte bei der Geflügelpestbekämpfung beraten.


Neben den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen ist seit gestern auch Niedersachsen betroffen. Weiterhin wurden gestern und heute aus Hessen und Nordrhein-Westfalen weitere Verdachtsfälle bei Wildvögeln gemeldet.

 

„Aufgrund des dynamischen Tierseuchengeschehens in Deutschland haben gestern die zuständigen Fachbeamten meines Ministeriums Vertreter der betroffenen Verbände, Einrichtungen und Behörden über die aktuelle Lage informiert und mögliche weitere Maßnahmen erläutert“, erklärt Ministerin Dalbert. In diesem Zusammenhang appelliert sie wiederholt an die Geflügelhalter in Sachsen-Anhalt die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Zurzeit stimmt die Bundesregierung mit den Bundesländern eine Dringlichkeitsverordnung über besondere Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen ab, die am Freitag in Kraft treten wird. In dem vorliegenden Entwurf sind maßgeblich Vorschläge aus Sachsen-Anhalt eingeflossen. Konkret sollen folgende Maßnahmen für Geflügelhaltungen unter 1000 Stück Geflügel vorgesehen werden:

 

- Sicherung der Stallzugänge gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren,

- Nutzung betriebseigener Schutzkleidung von betriebsfremden Personen,

- Reinigung oder unschädliche Beseitigung von Schutzkleidung nach dem Gebrauch,

- Vorhaltung von Händewasch- und Schuhdesinfektionseinrichtungen.

 

Des Weiteren müssen Geflügelhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel täglich die Anzahl verendeter Tiere in einem Register dokumentieren. Für Halter mit 10 bis einschließlich 1000 Stück Geflügel gilt zusätzlich eine tägliche Aufzeichnungspflicht der Legeleistung.

 

Am heutigen Tag wird der nationale Krisenstab unter der Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über weitere Schritte bei der Geflügelpestbekämpfung beraten.

 

Ähnlich wie in anderen Ländern, gilt seit Dienstag in weiten Teilen Sachsen-Anhalts eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Betroffen davon sind 24.000 Geflügelhalter, die bisher 640000 Stück Geflügel im Freiland oder in Ausläufen gehalten haben.

 

Für Fragen zur Aufstallung, insbesondere zu den Aufstallungsgebieten stehen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte und für fachliche Fragen zum Thema Geflügelpest der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.



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