Fahrtenbuch oder 1%-Regelung?

Wolf-Dieter Kleinschmidt, Steuerberater und Rechtsbeistand, Kleinschmidt Steuerberatungsgesellschaft mbH, 06406 Bernburg (Saale), Breite Straße 88-90


In jeder Schlussbesprechung anlässlich einer Betriebsprüfung geht es um die Versteuerung der privaten Nutzung des betrieblichen Pkws. Dabei weist der Steuerpflichtige regelmäßig darauf hin, dass er doch kaum privat fahre („die Arbeit lässt mir gar keine Zeit dazu“) und er im Übrigen ja auch ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug im Privatvermögen habe.

 

Der Betriebsprüfer ist jedoch gnadenlos:

 

  • Versteuerung nach der (meist ungünstigeren) 1%-Regelung (je Monat vom ursprünglichen Brutto-Listenpreis) oder
  • ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

 

Und die Führung eines solchen Fahrtenbuches ist sehr schwierig, weil es oft eben nicht den Anforderungen des Finanzamtes entspricht:

 

Mindestangaben sind nämlich: Datum, Kilometerstand am Anfang und Ende einer Fahrt, die Reiseroute bei Umwegfahrten, das Reiseziel, der Reisezweck und die Benennung von Geschäftspartner bzw. Bank/Post/Steuerberater usw. Dabei muss das Fahrtenbuch aus sich heraus verständlich sein, ohne also auf andere Angaben Bezug zu nehmen – und alles unveränderbar !

 

Auch müssen die Angaben zum Kilometerstand bei Werkstatt-Besuchen oder Hauptuntersuchungen, zum Tanken (am besten mit Verprobung des Benzin-Verbrauchs) oder bei unangenehmen „Blitzer“-Fotos stimmen.

 

Kurzum: wenn Fahrtenbuch – dann elektronisch !

 

Wir sind dazu auf ein Angebot von VIMCAR aufmerksam geworden, das uns auch nach einem Bericht von Steuerberater-Kollegen, die das Programm selbst getestet haben, geeignet erscheint und aufgrund der Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG auch den Vorgaben des Finanzamtes entsprechen soll. Darüber möchten wir Sie informieren; Unterlagen sind angefügt.

 

Mit Beginn eines neuen Jahres (oder bei Anschaffung eines anderen Fahrzeugs) ist der Umstieg auf ein Fahrtenbuch zulässig. Also wäre jetzt wirklich ein geeigneter Zeitpunkt.

 

Wolf-Dieter Kleinschmidt

Steuerberater und Rechtsbeistand

Kleinschmidt Steuerberatungsgesellschaft mbH

06406 Bernburg (Saale), Breite Straße 88-90

Telefon: 03471 354 354

E-Mail: info@kleinschmidt-steuerberatung.de

Internet:www.kleinschmidt-steuerberatung.de



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