Zumindest bei geringfügigen Mängeln sind Hinzuschätzungen über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel nicht gerechtfertigt. Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt weist damit auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster hin, mit der dem Finanzamt Grenzen für ausufernde Schätzungen gezogen wurden.
Die Einkünfte aus dieser Art der Vermietung, nämlich kurzfristig an wechselnde Nutzer, werden wie bei einem Hotelbetrieb als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Deshalb können neben Einkommensteuer auch Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen.
Ein neuer Steuertipp von Wolf-Dieter Kleinschmidt Seit 25 Jahren ist die Steuerkanzlei von Wolf-Dieter Kleinschmidt in Bernburg ein zuverlässiger Partner in allen steuerlichen Fragen für Unternehmen und private Mandanten.
Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt, ein zuverlässiger Partner in allen steuerlichen Fragen für Unternehmen und private Mandanten seit über 25 Jahren in Bernburg
„Viele der entstandenen Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen oder Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen“.
Finanzielle Entlastungen für Familien und ein erster Schritt zur Abmilderung der „Kalten Progression“ kennzeichnen die steuerliche Situation am Beginn des Jahres 2016. Darauf hat Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bernburg) hingewiesen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministers soll die Entlastung für alle Bürger etwa 5 Milliarden Euro jährlich betragen. Aufgrund des 10. Berichts über das nicht zu besteuernde Existenzminimum sind Erhöhungen des...
Wie jedes Jahr so erwarten Steuerzahler auch 2016 wieder einige gesetzliche Neuregelungen. Eine wichtige Änderung ist dabei sicher die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser wurde bereits rückwirkend zum 1. Januar 2015 von 8.354 auf 8.472 Euro angehoben, ab 2016 steigt er noch einmal um 180 Euro auf dann 8.652 Euro. „Die ganz große Steuerentlastung bedeutet das aber nicht“, unterstreicht Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.): „Letztlich wird...
Die in verschiedenen Medien verbreitete Meldung, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn die Steuer-Identifikationsnummern nicht bis zum 1. Januar 2016 vorliegen, ist unzutreffend. Ab dem 1. Januar 2016 ist die Identifikation der Berechtigten und der Kinder durch die jeweils vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkassen werden es aber nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden....