Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg wird am 28. Februar in dem Verfahren zum Aktenzeichen 1 A 866/14 MD unter anderem zu der Frage verhandeln, ob ein Wolf ein Kalb auf einer Weide in der Altmark getötet hat.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg wird am 28. Februar in dem Verfahren zum Aktenzeichen 1 A 866/14 MD unter anderem zu der Frage verhandeln, ob ein Wolf ein Kalb auf einer Weide in der Altmark getötet hat.
Der Kläger ist Landwirt. Das Kalb war Teil einer Rinderherde von insgesamt 50 Tieren, davon mindestens 10 Jungtieren. Der Kläger hat das tote Tier mit Verletzungen im Hals- und Bauchbereich vorgefunden. Nach seiner Auffassung ist das Tier eindeutig von einem Wolf gerissen worden. Dies verneint das beklagte Landesverwaltungsamt nach dem Ergebnis einer Untersuchung von genetischem Material, welches den Bissstellen entnommen worden ist. Infolgedessen lehnte es ebenfalls den vom Kläger begehrten Schadensausgleich durch das Land ab.
Einen solchen Schadensausgleich sieht das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor, wenn durch wild lebende Tiere der Arten Wolf, Braunbär oder Luchs Sachschäden verursacht werden und der Betroffene alle zumutbaren Vorkehrungen gegen den Schadenseintritt vorgenommen hat. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird das Verwaltungsgericht zu entscheiden haben.
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