Das neue Unterhaltsvorschussgesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft

Kinder von 0 bis 5 Jahren haben demnach ein Anrecht auf monatlich 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren sind es im Monat 201 Euro. Ab Juli 2017 gilt, dass Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf 268 Euro im Monat haben.


Anfang Juni 2017 hat der Bundesrat das neue Unterhaltsvorschussgesetz beschlossen. Dieses wird nach mehrfacher Verschiebung zum 01.07.2017 in Kraft treten. Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes soll wachsender Kinderarmut entgegen wirken. Die Reform sieht vor, dass künftig Kinder, deren Eltern keinen Unterhalt zahlen, bis zum vollendeten 18. - statt nur bis zum 12. - Lebensjahr Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben.

 

Kinder von 0 bis 5 Jahren haben demnach ein Anrecht auf monatlich 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren sind es im Monat 201 Euro. Ab Juli 2017 gilt, dass Kinder von 12 bis 17 Jahren Anspruch auf 268 Euro im Monat haben.

 

Auch die Befristung auf 6 Jahre entfällt mit der Reform. Bisher ist der Unterhaltsvorschuss im Fall von Hartz-IV-Leistungsbezug bei Alleinerziehenden verrechnet worden. Die neue Regelung soll einen Anreiz schaffen, durch eigene Verdienste teilweise aus dem Bezug von Sozialleistungen auszusteigen. Denn erst ab 600 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlen Bund und Länder den Vorschuss für ältere Kinder (12.-18. Lebensjahr). Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren wird wirksam, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

 

Für die Umsetzung im Salzlandkreis ist der Fachdienst Jugend und Familie mit dem Standort in der Friedensallee 25 in Bernburg (Saale) zuständig. Derzeit ist die Verwaltung dabei, organisatorische Fragen zu klären, um die Arbeitsfähigkeit pünktlich herzustellen. Auf Grund des höheren Verwaltungsaufwandes werden 4 Mitarbeiter/-innen des Jobcenters die Bearbeitung der Anträge vorläufig unterstützen. Dazu werden im Haus 2 der Kreisverwaltung zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet. Der Fachdienst Jugend und Familie und der Fachdienst Informations- und Kommunikationstechnik arbeiten außerdem an der Veröffentlichung der neuen Antragsformulare, die entsprechend dem Gesetz neu erstellt werden müssen.

 

Diese Formulare werden auf der Internetseite des Salzlandkreises veröffentlicht werden. Die Kreisverwaltung geht davon aus, die Vorbereitungen in Kürze abzuschließen. Eine Antragstellung ist dann ab 01.07.2017 möglich. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis für etwaige Unannehmlichkeiten, die der Neuorganisation geschuldet sind.

 

Es wird erwartet, dass die Zahl der Anträge um das 4-fache zunimmt. In 2015 und 2016 waren es jeweils rund 1500 Anträge, die der Fachdienst Jugend und Familie bearbeitet hatte. In 2016 hat der Salzlandkreis Unterhaltsvorschuss in Höhe von 2.929.277,99 Euro bewilligt. Der Landkreis ist verpflichtet, ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen.

 

Bis zur Bekanntgabe weiterer Ansprechpartner können Fragen zum Thema für Antragsteller an Herrn Rico Giese, Sachbearbeiter UVG, unter der Tel.-Nr. 03471 684-1721 gerichtet werden.



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