Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2016 in Sachsen-Anhalt um 4,7 Prozent zurückgegangen

Am häufigsten führten Frauen im Alter von 25 bis unter 30 Jahren einen Schwangerschaftsabbruch durch (939; 27,6 %). 22 Frauen waren unter 15 Jahre alt und bei Frauen älter als 40 Jahre wurden 207 Abbrüche 2016 vorgenommen.


Im Jahr 2016 wurden in Sachsen-Anhalt 3 399 Schwangerschaften1 vorzeitig beendet. Das entspricht einem Rückgang um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2015: 3 566). Damit fiel der Rückgang in Sachsen-Anhalt deutlich stärker aus als in Deutschland (2016: 98 721 Abbrüche, 2015: 99 237, Veränderung: - 0,5 %).

 

Der Großteil der Frauen, die eine Schwangerschaft vorzeitig beenden ließen, waren zu diesem Zeitpunkt ledig (2 338; 68,8 %). Mit 1 226 Fällen (36,1 %) wurden die meisten Abbrüche zwischen der vollendeten 7. und 8. Woche der Schwangerschaft durchgeführt. 42 Aborte (1,2 %) erfolgten nach der vollendeten 12. Woche.

 

Bei 55 vorzeitigen Beendigungen der Schwangerschaft lag eine medizinische Indikation vor. Alle anderen Schwangerschaften wurden nach der Beratungsregelung (98,4 %) beendet. Eine kriminologische Indikation kam im Berichtszeitraum in Sachsen-Anhalt nicht vor.

 

85 der Eingriffe (2,5 %) wurden 2016 stationär im Krankenhaus durchgeführt. Von den ambulanten Eingriffen fanden 1 745 in gynäkologischen Praxen und 1 569 in Krankenhäusern statt.

 

Am häufigsten führten Frauen im Alter von 25 bis unter 30 Jahren einen Schwangerschaftsabbruch durch (939; 27,6 %). 22 Frauen waren unter 15 Jahre alt und bei Frauen älter als 40 Jahre wurden 207 Abbrüche 2016 vorgenommen. Zum Zeitpunkt des Eingriffes waren 2 338 Sachsen-Anhalterinnen ledig, 945 verheiratet, 113 geschieden sowie 3 verwitwet. Knapp 72 Prozent der Frauen hatte vor dieser Maßnahme mindestens ein Kind lebendgeboren (1 Kind: 1 085, 2 Kinder:923, 3 Kinder: 298, 4 Kinder: 95, mehr als 5 Kinder: 37).

 

Nach vorläufigen Berechnungen führten 2016 in Sachsen-Anhalt 84 von 10 000 Frauen der Altersgruppe 15 bis unter 50 Jahre einen Schwangerschaftsabbruch durch. Bundesweit lag die Anzahl bei 56, wobei die meisten Abbrüche je 10 000 Frauen in Berlin (108) und die wenigsten in Bayern und Baden-Württemberg (je 40) durchgeführt wurden.

 

Am 26.06.1992 beschloss der Bundestag die Neuregelung des § 218 StGB. 1992 wurden in Sachsen-Anhalt 9 189 (143 Abbrüche je 10 000 Frauen der oben genannten Altersgruppe) und 7 255 Abbrüche (113 Abbrüche je 10 000 Frauen) im Jahr 1993 durchgeführt.

 

Quelle: Statistisches Landesamt



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