Neue Amnestieregelung im Waffenrecht

Danach besteht die Möglichkeit, unerlaubt im Besitz befindliche Waffen oder Munition bei den zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen straffrei abzugeben.


Ab sofort gilt eine neue Amnestieregelung im Waffenrecht. Danach besteht die Möglichkeit, unerlaubt im Besitz befindliche Waffen oder Munition bei den zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen straffrei abzugeben. Auch der Transport dieser Waffen oder Munition auf direktem Weg zur Übergabe an die zuständigen Behörden wird nicht bestraft.

 

Möglich wurde die Amnestieregelung nach einer entsprechenden Novellierung des Waffenrechts und weiterer Vorschriften auf Bundesebene. Sie ist zeitlich befristet und gilt für ein Jahr bis zum 1. Juli 2018.

 

Die letzte Amnestieregelung im Waffenrecht lag im Jahr 2009. Damals wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 25 unerlaubte Waffen bei den Behörden abgegeben, ein Großteil dieser Waffen stammte aus Erbschaftsfällen.



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