Entlastungen für Eltern, Fachkräfte und Kommunen geplant

Die Elternbeiträge für die Geschwisterkinder soll das Land ab dem 1. August 2018 übernehmen. Das sehen die Eckpunkte für ein neues Kinderförderungsgesetz vor, die Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne heute vorgestellt hat.


Eltern in Sachsen-Anhalt sollen nur noch für ein Kind Gebühren in Kindertagesstätten bezahlen. Die Elternbeiträge für die Geschwisterkinder soll das Land ab dem 1. August 2018 übernehmen. Das sehen die Eckpunkte für ein neues Kinderförderungsgesetz vor, die Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne heute vorgestellt hat. „Das ist eine ganz praktische familienpolitische Entlastung, selbst bei Familien mit zwei Kindern kann das bis zu 2.000 Euro im Jahr Entlastung bedeuten“, sagte Grimm-Benne. Die Entlastung für Familien sei einer von drei zentralen Bausteinen der geplanten Änderungen. „Es geht um ein Plus für Kinder, Fachkräfte und die Kommunen.“

 

Sachsen-Anhalts Kinderförderungsgesetz muss bis zum Jahresende novelliert werden, die Finanzierungsregelungen sind zu überarbeiten. Das hat das Landesverfassungsgericht festgelegt. Um diese Frist halten zu können, müsse der Entwurf spätestens im Oktober in den Landtag eingebracht werden, sagte die Ministerin. Die notwendigen Abstimmungen im Vorfeld würden aktuell vorbereitet.

 

Das Ministerium reagiert mit der Novelle zudem auf erste Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Kita-Evaluierung, aus der hervorgeht, dass die Zahl der Krankentage der Fachkräfte in den Einrichtungen in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. „Wir haben versprochen, Ausfallzeiten in die vom Land gezahlten Pauschalen einzubeziehen. Damit beginnen wir“, so Grimm-Benne. Zehn Krankheitstage sollen ab dem Start des nächsten Kindergartenjahres eingerechnet werden.

 

Zudem sollen die Gemeinden entlastet werden. Grimm-Benne: „Die Evaluierung zeigt: Es werden mehr Kinder betreut, und sie werden vor allem auch länger betreut. Darauf reagieren wir.“ Die Neuberechnung der Landespauschalen soll auf Grundlage der tatsächlich vereinbarten Betreuungszeiten von Kindern erfolgen. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes zum Betreuungsumfang zeigen: 29,5 Millionen in 2018 und 35 Millionen Euro in 2019 stehen den Kommunen zusätzlich zu. Auf die Anhebung hätten die Gemeinden nach § 12 (4) KiFöG einen Anspruch, so die Ministerin.

 

Grimm-Benne verwies auf die gemeinsame Verantwortung von Gemeinden, Landkreisen und Land bei der Gestaltung und Finanzierung der Kinderbetreuung. Die Landkreise und Gemeinden hätten hier einen entscheidenden Part.

 

Im Rahmen der Novelle ist geplant, diese Verantwortungsgemeinschaft zwischen Gemeinden, Landkreisen, Land und Trägern behutsam neu zu gestalten und die Rolle der Gemeinden zu stärken. Grimm-Benne: „Damit kommen wir den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nach und setzen Empfehlungen der Kita-Evaluierung um.“ Die Ministerin verwies zudem darauf, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeitsfragen beim KiFöG noch aussteht. „Die Hoffnung, dass bis zum Beginn dieses notwendigen Abstimmungsprozesses auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, hat sich leider nicht erfüllt. Der Termin für die Entscheidung ist weiter offen.“

 

Grimm-Benne sagte, der Dialog über die geplanten Veränderungen habe begonnen und werde in den kommenden Wochen weiter geführt. Wenn die Entscheidung aus Karlsruhe vorliege, werde die Vorlage vor diesem Hintergrund nochmals geprüft.



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