Nachdem bereits zum 1. März Öffnungen für Schulen, Friseursalons und die Fußpflege vereinbart sind, soll es nach dem Sachsen-Anhalt-Plan weitere Öffnungsschritte z. B. für Baumärkte, Blumenläden oder Fahrschulen geben.
Nachdem bereits zum 1. März Öffnungen für Schulen, Friseursalons und die Fußpflege vereinbart sind, soll es nach dem Sachsen-Anhalt-Plan weitere Öffnungsschritte z. B. für Baumärkte, Blumenläden oder Fahrschulen geben. Die Öffnungen sollen in vier Schritten erfolgen, die sich an der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenzen orientieren, aber auch Faktoren einbeziehen wie die Auslastung des Gesundheitssystems, die Entwicklung bei den Virusmutationen, die Verfügbarkeit von Impfstoffen oder die Fortschritte bei der Impfung besonders gefährdeter Gruppen.
Gleichzeitig legt der Sachsen-Anhalt-Plan fest, dass bei einem möglichen erneuten Anstieg der Inzidenzen wiederum Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erfolgen. Ein Schließungsautomatismus soll jedoch ausgeschlossen werden. Auch hier sollen deshalb nicht allein die Infektionszahlen im Mittelpunkt stehen, sondern z. B. auch die Auslastung des Gesundheitssystems, das Funktionieren der Kontaktnachverfolgung oder die Identifizierung lokaler Hotspots. Zugleich können Landkreise und kreisfreie Städte in Eigenverantwortung weitergehende Eindämmungsmaßnahmen anordnen.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf des Sachsen-Anhalt-Plans 2021 zur Anhörung freigegeben. In ihm ist die Strategie für Öffnungsschritte und eine Rückführung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus festgelegt. Der Entwurf geht an Wirtschafts- und Sozialpartner und Kommunale Spitzenverbände sowie Verbände aus den Bereichen Soziales, Sport und Kultur. Vorgesehen ist, dass das Kabinett den Sachsen-Anhalt-Plan 2021 in der Kabinettssitzung am 2. März beschließt und mit ihm in die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 3. März geht.