Ab dem 8. März 2021 gilt darüber hinaus: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt der Unterricht wieder im Regelbetrieb statt.
Am 1. März wird in Sachsen-Anhalt der Schulbetrieb schrittweise in Abhängigkeit vom lokalen Infektionsgeschehen wieder hochgefahren. „Wir öffnen behutsam und verantwortungsvoll im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort. Der Stufenplan schafft Klarheit über weitere Schritte. Ich bin im Interesse der Schülerinnen und Schüler dankbar, dass es jetzt wieder die Möglichkeit zum Schulbesuch – wenn auch in eingeschränkter Form – gibt“, sagte Bildungsminister Marco Tullner.
Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner, wird an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten ist schriftlich anzuzeigen und für die jeweilige Woche verbindlich. Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen und die berufsbildenden Schulen sowie für die Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb (Wechselmodell) eingerichtet.
Ab dem 8. März 2021 gilt darüber hinaus: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt der Unterricht wieder im Regelbetrieb statt.
Das Bildungsministerium gibt auf der Basis der 7-Tages-Inzidenz der vorherigen sieben Tage jeweils am Donnerstag durch Runderlass bekannt, welche der Regelungen in der folgenden Woche für die Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten angewandt werden.
In dieser Woche werden über die Berufsschulen für alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft 110.000 Corona Antigen-Schnelltests (110.000 Tests) und 483.000 medizinische Mund-Nasen-Schutze ausgeliefert. Jeder Lehrkraft steht damit im Rahmen des Arbeitsschutzes bis zu den Osterferien täglich eine medizinische Maske zur Verfügung.
Darüber hinaus wurden bereits 200.000 FFP2 Masken für Risikolehrkräfte ausgeliefert.
Die ausgelieferten Antigen-Schnelltests ermöglichen es dem Landespersonal, bis zum Beginn der Osterferien einmal pro Woche einen freiwilligen Selbsttest durchzuführen. Sollten darüber hinaus bestätigte Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus auftreten, stehen im Landesschulamt weitere Tests zur Verfügung, die zu einer Akuttestung von Lehrkräften herangezogen werden können.
Sobald für die Schülerinnen und Schüler geeignete und gemäß Medizinprodukteabgabeverordnung zugelassene Antigen-Schnelltests zur freiwilligen Selbsttestung zur Verfügung stehen, sollen diese an den Schulen zum Einsatz kommen.
Die gestern angekündigte Änderung der Impfverordnung dahingehend, dass Grund- und zumindest ein Teil der Förderschullehrerinnen und -lehrer kurzfristig geimpft werden können, ist zu begrüßen. „Die Priorisierung der Grund- und Förderschullehrkräfte bei der Impfung ist ein erster wichtiger Schritt. Ich werbe aber dafür, allen Lehrkräften diese Option einzuräumen“, so Tullner.
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