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Sachsen-Anhalt verlängert Landesverordnung um drei Wochen

Wenn das Bundesgesetz ab kommender Woche gilt, wird nicht mehr viel möglich sein, so Ministerpräsident Reiner Haseloff. Haseloff kritisierte zudem, dass das geplante Bundesgesetz nicht zustimmungspflichtig durch die Bundesländer bzw. den Bundesrat sei.


Nach Sitzung der Landesregierung am Dienstagnachmittag wurde die aktuelle Landesverordnung um 3 Wochen verlängert. Laufende Modellprojekte in Sachsen-Anhalt bleiben bestehen, neue Modellprojekte sollen jedoch nicht genehmigt werden Grund ist der Beschluss des Infektionsschutzgesetzes des Bundes, welches vorsieht, ab einer Inzidenz von über 100 einheitliche Regelungen auf Bundesebene zu schaffen. Das bedeutet, das mit Beginn des Beschluss des Gesetzentwurfes des Bundes ab nächster Woche auch alle Geschäfte wieder schließen müssten, ebenso Baumärkte und körpernahe Dienstleistungen.

 

Wenn das Bundesgesetz ab kommender Woche gilt, wird nicht mehr viel möglich sein, so Ministerpräsident Reiner Haseloff. Dem Kabinett sei bewusst, dass wir mitten in einer Pandemie sind, aber ohne die Menschen, die sich aktiv beteiligen, werden wir Corona nicht zurückdrängen.

 

Ministerpräsident Reiner Haseloff kritisierte zudem, dass das geplante Bundesgesetz nicht zustimmungspflichtig durch die Bundesländer bzw. den Bundesrat sei. Die Formulierung des Bundesgesetzgebers ist als Einspruchsgesetzt, nicht als Zustimmungsgerecht formuliert, das wird auch das Bundesverfasungsgericht künftig feststellen.

 

Zudem wird die Arbeitsschutzverordnung des Bundes Arbeitgeber verpflichten, ihren Mitarbeitern wöchentlich zwei Testangebote zu unterbreiten.

 

Die bestehenden Modellprojekte für die Außengastronomie im Harz und die Hotellerie in Mansfeld-Südharz bleiben bestehen, neue Projekte sollten nicht mehr genehmigt werden.

 


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