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Vorgaben zur Testpflicht regelt Landesverordnung ab Freitag

Stufenmodell des Salzlandkreises zum Infektionsschutz ist dann nicht mehr Grundlage für eigene Rechtsverordnung.


Welche Vorgaben zum Schutz vor einer möglichen Corona-Infektion gelten in welchen Bereichen? Das regelt im Salzlandkreis ab kommenden Freitag, 12. November, zunächst ausschließlich die neue Eindämmungsverordnung des Landes. Danach soll das Risiko einer Infektion mit Hilfe des 3G-Modells in Innenräumen verringert werden. Das bedeutet: Es müssen sich die testen lassen, die weder geimpft noch genesen sind. Draußen müssen alle zumindest ein Mund-Nasenschutz tragen, sofern ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung wird auch das Anfang Oktober vorgelegte Stufenmodell zum Infektionsschutzes des Salzlandkreises hinfällig. Grund ist, dass die Vorgaben nach der Landesverordnung in bestimmten Bereichen teilweise schärfer sind, als es das Stufenmodell bisher vorsieht.

 

Dennoch haben die Landkreise und kreisfreien Städte weiterhin die Möglichkeit, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen. So spricht die Landesverordnung von weitergehenden Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie für den eigenen Bezirk. Konkret ist von zusätzlichen Testpflichten die Rede. Landrat Markus Bauer erklärt: „Wir werden auf die tatsächliche Situation reagieren und über zusätzliche Vorgaben speziell für den Salzlandkreis rechtzeitig die Öffentlichkeit informieren.“

 

Maßgeblich sind weiterhin die vom RKI veröffentlichen Daten zum 7-Tage-Inzidenzwert sowie zur 7-Tage-Hospitalisierungsrate und den mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten im Land. Dennoch informiert der Salzlandkreis auf dem eigenen Corona-Dashboard jederzeit über die aktuelle Lage in der Region.

 

Ein ebenfalls mögliches Aussetzen der Testpflicht bei einem anhaltenden Inzidenzwert von unter 35 wie in den vergangenen Monaten ist dagegen derzeit aufgrund des hohen Infektionsgeschehens kein Thema im Salzlandkreis. Vielmehr richtet der Landrat seinen Appell an die Bürgerinnen und Bürger, sich auf die aktuelle Lage einzustellen. „Jeder kann mit seinem persönlichen Handeln dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu verringern.“ Neben Kontaktreduzierung, Abstand und Maske ermöglichen seiner Aussage nach Impfungen gegen das Corona-Virus und regelmäßige Tests zur Unterbrechung der Infektionsketten eine Rückkehr zur Normalität.

 

Nach der neuen Eindämmungsverordnung sind auch Veranstaltungen ausschließlich für Geimpfte und Genesene möglich. Diese müssen vorab jedoch dem Fachdienst Gesundheit angezeigt werden.

 

Bei einem Verstoß gegen die Testpflicht droht Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. 50 Euro Strafe droht jenen, die den Mund-Nasenschutz nicht in den vorgeschriebenen Bereichen tragen. Der Salzlandkreis kontrolliert in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sowie der Polizei stichprobenartig und anlassbezogen die Einhaltung der Vorgaben.


Unterschriebene Fassung
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Busgeldkatalog
05._Bussgeldkatalog_Lesefassung_Siebte_A
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