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Die GMK hat heute Beschlüsse für neue Corona-Wellen ab Herbst gefasst

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute in Hamburg auf rechtssichere Vorbereitung der neuen Corona-Wellen ab Herbst gedrängt. Die notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf eine zu erwartende Herbst-/Winterwelle im einzelnen.


Die Gesundheitsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder fordern mit Blick auf die ab Herbst zu erwartende Infektionsdynamik zügig Klarheit über gesetzliche Rahmenbedingungen für zielgerichtete Eindämmungsmaßnahmen. In einer Sonderkonferenz, die aus organisatorischen Gründen am Freitag digital in Hamburg stattfand, bekräftigte die GMK unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt erneut ihre Bitte an den Bund, noch vor der Sommerpause unter Einbeziehung der Länder einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. „Die Länder brauchen Rechtsicherheit, um auf die Lage reagieren zu können. Wir müssen notfalls auf das ungünstige Szenario vorbereitet sein. Angesichts der zu erwartenden Infektionswelle im Herbst wollen wir uns die Erfahrungen der Vorjahre zunutze machen und frühzeitig mit wirksamen Instrumenten die Pandemie eindämmen“, sagte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

 

Zu den erforderlichen Basismaßnahmen gehören aus Sicht der GMK eine Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP-Maske) und Abstandsgebote in Innenräumen. Auch umfassende Testpflichten für Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, zu Kitas und Schulen und infektionsgefährdeten Gemeinschaftseinrichtungen wie Justizvollzugsanstalten müssen möglich sein. Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenatorin, Dr. Melanie Leonhard: „Welche Veränderung des Pandemiegeschehens sich einstellen wird, ist nicht mit Gewissheit im Detail vorauszusehen. Diese Entwicklungen sind nicht völlig planbar, das liegt in der Natur der Sache. Aus genau diesem Grund müssen jetzt die Hausaufgaben gemacht werden, um bundesrechtliche Regelungen zu schaffen.“

 

Weitere Eindämmungsmaßnahmen müssen im Worst-Case-Szenario möglich sein, wenn die Basisschutzmaßnahmen nicht ausreichen und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, so die GMK. Dazu zählten u.a. Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen. Kapazitätsbeschränkungen oder die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen sollten vermieden werden. Dennoch sollten die Länder die Befugnis haben, in besonders betroffenen Regionen auch diese Maßnahmen anzuordnen, wenn dort eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

 

Der Bund wird von der GMK gebeten, das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen und volldigitalisierte Meldewege zu implementieren. Klarheit wird hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer Auffrischungsimpfungen benötigt. Der Bund wird gebeten, in Abstimmung mit den Ländern die Impfkampagne rechtzeitig anzupassen. Eine Mitfinanzierung der staatlichen Impfstrukturen sollte mindestens bis zum Frühjahr 2023 sichergestellt werden. In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden. Auch eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung mit Medikamenten zur Therapie von Covid-19 sollte sichergestellt werden. Des Weiteren müssen die Versorgungsysteme im ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegebereich sowie für die Eingliederungshilfe gerüstet werden. Dazu gehören auch Anreize zur Personalgewinnung und -bindung sowie die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser durch Bundesrettungsschirme.


Beschlüsse der Sonder-GMK 01.07.2022

TOP: 1 Notwendige Maßnahmen im Hinblick auf eine zu erwartende Herbst-/Winterwelle

 

Möglichkeit zur Maskenpflicht

Als Basismaßnahmen für den Herbst/Winter hält die GMK vor allem die Möglichkeit einer Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2–Maske) und von Abstandsgeboten in Innenräumen für erforderlich. Um den Ansteckungsgefahren frühzeitig zu begegnen, sollten die Länder Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen oder Kindertageseinrichtungen anordnen können. Ferner benötigen die Länder die Befugnis, Einrichtungen und Betreibern vorzugeben, Hygienekonzepte unter Berücksichtigung von Rahmenhygienekonzepten auszuarbeiten.

 

Länder müssen Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können

Sollten wegen einer ungünstigen Entwicklung der Corona-Pandemie die Basismaßnahmen für den Schutz des Gesundheitssystems nicht ausreichen, müssen die Länder weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können. Hierzu zählen u.a. Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen. Diese Befugnisse sind gesetzlich im IfSG bereits jetzt zu regeln.

 

Untersagungen bei Überlastung des Gesundheitssystem

Die GMK ist sich darüber einig, dass Kapazitätsbeschränkungen oder sogar die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die nicht der zwingenden Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und sozialen Lebens dienen, wenn irgend möglich vermieden werden sollen. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen hat oberste Priorität. Gleichwohl müssen auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen. Die Länder sollten die Befugnis erhalten, diese Maßnahmen dann anordnen zu können, wenn in dem betroffenen Land insgesamt eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

 

Alle Pandemiemaßnahmen der Länder müssen stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Sie unterliegen der vollen Kontrolle der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben bestätigt, dass die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen rechtmäßig waren oder – bei Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutz – voraussichtlich rechtmäßig sind.

 

Im Herbst volldigitalisierte Meldewege

Um die im Herbst/Winter 2022/2023 erforderlichen Maßnahmen möglichst konkret auf die jeweilige Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens ausrichten zu können, sind verlässliche und zeitnahe Daten zur Kapazität, zur Belastung der Krankenhäuser und zum Pandemiegeschehen unerlässlich. Der Bund wird gebeten, das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen sowie volldigitalisierte Meldewege zu implementieren.

 

 

Hierbei ist es auch erforderlich, dass der Bund die Anbindung der Krankenhäuser an DEMIS über automatisierte Schnittstellen vorantreibt, um bereits im Herbst volldigitalisierte Meldewege für die Feststellung der Belastung der Krankenhäuser nutzen zu können.

 

Weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung ff.)

Die GMK bittet alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung ff.) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Nur wenn sichergestellt ist, dass flächendeckend allen Impfwilligen eine Impfung entweder durch die niedergelassene Ärzteschaft oder ergänzend durch Impfzentren oder Impfstellen verabreicht werden kann, wird die Impfkampagne im Herbst erfolgreich sein. Darüber hinaus wird der Bund gebeten, in Abstimmung mit den Ländern die Impfkampagne rechtzeitig anzupassen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Der Bund wird ferner aufgefordert, nicht nur eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung von COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) sowie die planbare und transparente Verteilung, sondern auch eine Mitfinanzierung der staatlichen Impfstrukturen durch Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung mindestens bis zum Frühjahr 2023 sicherzustellen. In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sind Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einzubeziehen.

 

Bevorratung von Medikamenten zur Therapie von COVID-19

Der Bund wird gebeten, eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung durch ihn mit entsprechenden Medikamenten zur Therapie von COVID-19 (antivirale Arzneimittel und monoklonale Antikörper) sicherzustellen und die frühzeitige Anwendung der Medikamente im ambulanten Bereich zu fördern. Die Versorgung soll dabei vorzugsweise über den Regelvertriebsweg erfolgen. Die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte spielen eine führende Rolle bei der frühzeitigen Versorgung der Patientinnen und Patienten und können damit das Risiko einer stationären Behandlung reduzieren.

 

Rüstung für nächste Welle im Gesundheitsbereich

Der Bund wird gebeten, die Versorgungssysteme im ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegebereich sowie für die Eingliederungshilfe für die erwartete nächste Welle zu rüsten. Dazu ist es auch erforderlich, ausreichende Anreize zur Personalgewinnung und -bindung zu setzen. Zudem muss die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser durch Bundesrettungsschirme erneut in Aussicht gestellt werden, sollte sich die Versorgungslage in den Krankenhäusern wieder zuspitzen. Zudem benötigen die Leistungserbringer rechtzeitig Planungssicherheit und finanzielle Garantien, um das Versorgungsgeschehen im Bedarfsfall erneut auf die Anforderungen der Pandemie ausrichten zu können.

 


Quelle: GMK Beschlüsse 1. Juli 2022

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