2021 meldeten die Jugendämter insgesamt 5 036 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls.
Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 328 Fälle mehr (7,0 %) als 2020. Dies war ein vergleichsweise geringer Anstieg, insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie (2019/2020: 29,9 %). Dennoch war die Anzahl der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung die höchste, die es seit Beginn der Erhebung 2012 gegeben hat (2012: 2 315). Auch die akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen waren im Vergleich zur ersten Erhebung um 85,7 % angestiegen, dies war ebenfalls der höchste Wert seit 2012 (2021: 1 324; 2012: 713).
Eine Gefährdungseinschätzung erfolgte 2021 bei 2 493 Mädchen (49,5 %) und 2 543 Jungen (50,5 %). Am häufigsten waren Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, betroffen (477 Fälle). Etwas mehr als die Hälfte aller gefährdeten Kinder und Jugendlichen (2 528) waren zu Beginn des Verfahrens jünger als 7 Jahre.
Am häufigsten meldeten die Jugendämter 2021 eingeleitete Verfahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (926 Fälle). 320 Fälle weniger wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg gemeldet. Im Vergleich der Landkreise lagen die meisten Verdachtsfälle im Landkreis Mansfeld-Südharz vor (751 Verfahren). Im Landkreis Jerichower Land wurden die wenigsten Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls durchgeführt (13 Verfahren).
Von den insgesamt 5 036 Verdachtsfällen 2021 wurden 913 Fälle anonym gemeldet. Bei 873 Verfahren erfolgten Hinweise durch die Polizei, seitens eines Gerichts oder durch die Staatsanwaltschaft (17,3 %). Jede 10. Meldung erfolgte durch Bekannte und/oder Nachbarn (517 Meldungen).
Bei der Bewertung der Verfahren durch die Jugendämter wurden 2021 bei 686 Fällen (13,6 %) eine akute und bei 638 Fällen (12,7 %) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei knapp 3/4 der Fälle bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht (3 712), dennoch bestand bei 42,2 % ein Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf (2 125). Das entsprach einem Zuwachs von 275 Fällen zum Vorjahr.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohles bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.
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gvDIgrDT (Dienstag, 26 Juli 2022 05:39)
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