Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro festgelegt und ab dem Ausbildungsjahr 2024 mit 650 Euro kalkuliert.
Die Ausbildung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern soll ab August aus Landesmitteln in Sachsen-Anhalt vergütet werden. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne sprach am Donnerstag von einer wichtigen und dringend notwendigen Entscheidung des Finanzausschusses im Magdeburger Landtag: „Mit diesem Beschluss in der heutigen Bereinigungssitzung wurde endlich der Weg freigegeben, eine Mindestausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und -helfer zu gewähren.“
Im Landeshaushalt werden für diese Ausbildungsvergütung in diesem Jahr rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ursprünglich sollte im Vorgriff auf eine zu erwartende Bundesregelung die Finanzierung übergangsweise aus dem Corona-Sondervermögen erfolgen, konnte als Dauerfinanzierung jedoch nicht rechtssicher umgesetzt werden. Auf Bundesebene ist die Novellierung der Berufsgesetze beabsichtigt, mit der die Schulgeldfreiheit und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung im Bereich der Gesundheitsberufe sichergestellt werden soll.
Grimm-Benne betonte: „Die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe für junge Menschen muss dringend erhöht werden, auch um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Die Ausbildungsvergütung ist dabei ein sehr wichtiger Baustein.“ Die Ausbildungsvergütung soll sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bekannt gibt. Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro festgelegt und ab dem Ausbildungsjahr 2024 mit 650 Euro kalkuliert.
Bereits seit 2019 wird die Finanzierung der Schulgeldfreiheit in der Ausbildung der Altenpflegehilfe und der Altenpflege durch das Sozialministerium übernommen. Der Landtag hatte im Januar 2019 beschlossen, die Landesregierung zu bitten, alle notwendigen Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für Erzieher- und Gesundheitsberufe vorzubereiten.
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