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Kleine und mittlere Unternehmen sind auf angekündigte Unterstützung angewiesen

Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt stehen ab Ende März Härtefallhilfen in Höhe von 10,8 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Folgen steigender Energiepreise abzumildern.


Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt stehen ab Ende März Härtefallhilfen in Höhe von 10,8 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Folgen steigender Energiepreise abzumildern.

 

Die Antragstellung über die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt ist spätestens ab dem 29. März möglich. Insgesamt erhalten die Länder im Rahmen der Härtefallregelung vom Bund 400 Millionen Euro.

 

Ursprünglich war zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz vereinbart worden, dass der Bund den Ländern insgesamt eine Milliarde Euro für Härtefälle zur Verfügung stellt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat bislang lediglich eine Tranche freigegeben.

 

Wirtschaftsminister Sven Schulze sagt dazu: „Die von Bundeskanzler Scholz zugesagten Hilfen für mittelständische Unternehmen entwickeln sich zunehmend zu einer Mogelpackung. Wenn der Bund den Ländern eine Milliarde zusagt, kann die Ampel daraus nicht drei Monate später 400 Millionen machen und den Rest an vorher nicht besprochene Bedingungen knüpfen. Kleine und mittlere Unternehmen sind wichtige Eckpfeiler unserer heimischen Wirtschaft. Sie sind auf die angekündigte Unterstützung angewiesen.“

 

Hintergrund: Antragsberechtigt sind KMU mit Hauptsitz in Sachsen-Anhalt, Freiberufler, Selbständige sowie landwirtschaftliche Unternehmen. Entlastet werden Antragsteller rückwirkend für das Jahr 2022, wenn sie aufgrund gestiegener Energiepreise und trotz der in Kraft getretenen Energiepreisbremsen 2023 in eine existenzbedrohende Lage geraten sind.

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