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Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Polizeiinspektion Magdeburg für das Jahr 2022

Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte, zu denen u. a. Körperverletzungen und Raubdelikte zählen, stieg um +1.664 Fälle auf 10.390 Fälle 


Für den Zuständigkeitsbereich (Stadt Magdeburg, Landkreis Börde, Landkreis Harz und Salzlandkreis) der Polizeiinspektion Magdeburg (PI MD) zeichnet sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik folgendes Gesamtbild ab:

 

Die Anzahl der von der PI MD im Jahr 2022 abgeschlossenen Fälle stieg gegenüber dem Vorjahr auf 62.146 Fälle (2021: 56.309). Der Anstieg zum Vorjahr erklärt sich mit den Einschränkungen für das öffentliche Leben in 2021 aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und den daraus resultierenden geringeren Fallzahlen. Ein Vergleich mit dem Jahr 2019, also einem Zeitraum vor Beginn des Pandemiegeschehens, zeigt ein Fallaufkommen auf annähernd gleichem Niveau (2019: 61.381).

 

Insgesamt konnten 32.351 Straftaten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote (AQ) betrug dabei 52,1 % (2021: 53,2) und liegt somit ebenfalls auf annähernd gleichem Niveau. 

 

Insgesamt wurden 21.260 Tatverdächtige ermittelt (15.959 männlich, 5.301 weiblich). Im Vergleich zum Vorjahr (2021: 20.150) bedeutet dies einen Anstieg um + 5,5%.

 

Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger erhöhte sich im Jahresvergleich leicht auf 3.857 Tatverdächtige (2021: 3.354), was einen Anteil von 18,1 der Gesamtanzahl aller ermittelten Tatverdächtigen ausmacht (2021: 16,6%). Unter Nichtdeutschen definiert die PKS Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

 

Bei den Tatverdächtigen unter 21 Jahren ist der Anteil mit 20,9% (4.453 Tatverdächtige) leicht höher als im Jahr 2021 mit 18,5% (3.731 Tatverdächtige). Von den im Jahr 2021 unter 21-Jährigen wurden 1.084 Kinder (bis unter 14 Jahre), 1.812 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und 1.557 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) als Tatverdächtige ermittelt. Die Anzahl der Intensivtäter, also Täter mit mehr als neun Tathandlungen pro Jahr, ist in 2022 auf 254 erneut gesunken (-3). Diese waren an 4.793 Fällen beteiligt (+621). 

 

Im vergangenen Jahr lag der Anteil der Straftaten gegen das Leben mit 36 Fällen bei 0,1% aller erfassten Fälle. Zu diesen 36 Fällen zählten neun Morde, von denen acht aufgeklärt werden konnten (AQ 88.9%). Von Mord spricht man, wenn vorsätzlich ein Mensch getötet wurde und zusätzlich ein vom Gesetzgeber definiertes Mordmerkmal wie u.a. Mordlust, Habgier oder Heimtücke vorliegt. Ebenso konnten elf von zwölf erfassten Fällen des Deliktsbereichs Totschlag und Tötung auf Verlangen aufgeklärt werden (AQ 91,7%). Von 13 erfassten Fällen der fahrlässigen Tötung wurden sechs aufgeklärt, was einer AQ von 46,2% entspricht. 

 

Im Deliktsbereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung konnten von den 981 erfassten Sexualdelikten 803 aufgeklärt werden, was einer AQ von 81,9% entspricht. Damit ist die Zahl der erfassten Fälle um +2,6% (2021: 956) gestiegen. Ursächlich hierfür ist u.a. ein erneuter Anstieg im Deliktsfeld des Verbreitens von pornografischen Schriften – die Anzahl abgeschlossener Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Inhalte stieg um 8,1% auf 226 Fälle (2021: 209). Hier war ein zunehmendes Aufkommen von größeren Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen zu verzeichnen. Erschwerend festzustellen ist weiterhin, dass das Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien sowie Internet-Nachrichtendiensten oftmals zu sorglos ist. Die Hemmschwelle, die mit dem Umgang von deliktsbezogenen Aufnahmen[1] verbunden ist, sinkt immer weiter. So werden über Nachrichtendienste wie „Snap-Chat“, „Tiktok“, „Telegram“ oder „WhatsApp“ vermehrt Bilder und Videos verschickt oder in Gruppen hochgeladen, welche den vorgenannten Straftatbestand tangieren können. Diese Aufnahmen werden dann erneut weiterverbreitet und können somit schnell einem sehr großen, nicht abschätzbaren Teilnehmerkreis zur Verfügung stehen.

 

Um -15,4% sanken die erfassten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern auf 198 Fälle (2021: 234). Die AQ sank auf 80,8% (2021: 93,2%). Um 51 Fälle stieg die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung/Abhängigkeit auf 377 (2021: 326). Hiervon konnten 84,1% der Fälle aufgeklärt werden (2021: 90,2%). 

 

Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte, zu denen u. a. Körperverletzungen und Raubdelikte zählen, stieg um +1.664 Fälle auf 10.390 Fälle (2021: 8.726). Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Zunahme von Fällen der Körperverletzung 5559 Fälle; +14,7% (2021: 4.936) und Straftaten gegen die persönliche Freiheit zurückzuführen – allein hier lag der Anstieg in Fällen der Bedrohung bei 1617 Fällen in 2021 auf 2171 Fälle in 2022 bzw. +35,4%. Die AQ lag über den gesamten Deliktsbereich betrachtet bei 86,7 %. Ursächlich hierfür dürfte, neben den auch schon im Vorjahr vermehrt auftretenden nachbarschaftlichen Streitigkeiten durch den Corona-bedingten vermehrten Aufenthalt im häuslichen oder hausnahen Bereich, die Neufassung des § 241 StGB im April 2021 sein. Vor der Änderung war gemäß § 241 StGB nur die Drohung mit einem Verbrechen wie beispielsweise Mord strafbar. Nun fallen deutlich mehr Tathandlungen unter diesen Straftatbestand, beispielsweise können auch Androhungen von Handlungen gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert eine Bedrohung darstellen.

 

Für Raubdelikte wurden 420 Fälle erfasst (2021 322 Fälle), was einem Anstieg von 30,4% entspricht. Die AQ in diesem Bereich betrug 68,1% (2021: 66,8%).

 

Diebstahlsdelikte als Bestandteil der Eigentumskriminalität bilden mit 33,6% den höchsten Anteil an den 2022 abgeschlossenen Fällen. Dabei stieg die Anzahl um 12,9 % auf 20.852 Fälle (2021: 18.462 Fälle). Wird im Vergleich hierzu jedoch das Jahr 2019 betrachtet (23.727 Fälle), sank die Fallzahl hingegen sogar um 12,1%.

 

Ein deutlicher Rückgang ist in den Bereichen des Diebstahls von Kraftfahrzeugen (-5,9%) und Krädern (-20,4%), einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme, zu verzeichnen. Ein weiterer deutlicher Rückgang an erfassten Fällen ist für den Diebstahl in/aus Kellerräumen zu bilanzieren (‑19,9%).

Zwar stieg die Anzahl der Fälle des besonders schweren Diebstahls in/aus Wohnungen leicht um 3,1% (640 Fälle), jedoch ist das Niveau noch immer deutlich unter dem Vor-Corona-Jahr 2019 (937 Fälle).

 

Bei Diebstahl von Fahrrädern (einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme) wurde die AQ um +14,7% auf 24% gesteigert. Fälle des Diebstahls von/aus Automaten wurden zu 39,6% aufgeklärt (+17,8%). Insgesamt ist die AQ für alle Diebstahlsdelikte um +3 Prozentpunkte auf 30,8% gestiegen (2021: 27,8%).

 

Der Trend steigender Fallzahlen bei Vermögens- und Fälschungsdelikten setzte sich auch im Jahr 2022 fort. Ein Anstieg war insbesondere bei Betrugsdelikten auf 8.397 Fälle (+915 Fälle; +12,2%) zu verzeichnen. Unter anderem stieg hierbei die Anzahl von Fällen des sonstigen Warenkreditbetrugs um +17,0% auf 3.197 Fälle (2021: 2.733). Diese Entwicklung wird im Zusammenhang mit dem „Lockdown“ von Ladengeschäften des Einzelhandels, einer Verlagerung zu Online-Bestell- und Versandhandel und der damit verbundenen Zunahme anderer Kriminalitätsphänomene (z. B. Betrug über „Fake-Shops“ mit vermeintlich überdurchschnittlich lukrativen Angeboten) gesehen. Auch die vermeintliche Anonymität und gefühlte Sicherheit im Internet verleiteten dazu, teils hohe Summen per Online-Zahlungsdienst für eine vermeintliche Ware, die in internetbasierten Kleinanzeigen angeboten wird, zu überweisen. Dazu verwenden Täter häufig Onlinebanken zum Geldtransfer, die bei Anlegen eines Kontos keine Identitätsverifizierung verlangen.

 

Im Bereich Cybercrime ist die Anzahl der Fälle mit dem Tatmittel Internet im Jahr 2022 um +380 Fälle auf insgesamt 7.935 Fälle gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um +5%. Insgesamt verlagert sich die Lebensgestaltung zunehmend in die digitale Welt; durch die Corona-Pandemielage wurde diese Entwicklung noch beschleunigt. Die Täter orientieren sich zielgerichtet auf das Tatmittel Internet. Die teilweise unbedarfte Herangehensweise und Unkenntnis der späteren Geschädigten, bei gleichzeitigem hochprofessionellem Handeln der Täter, erleichtert die Taten zunehmend. Durch die immer weitere Zunahme von webbasierten Lösungen im Alltag wird dieser Deliktsbereich auch zukünftig eine besondere Bedeutung innerhalb der Kriminalitätsphänomene einnehmen.

 

Fälle des Tankbetruges stiegen um 78,4% auf 1.493 Fälle. Hierfür dürften die deutlich gestiegenen Treibstoffpreise ursächlich sein. Rückläufig dagegen waren u. a. Fälle der Geld-, Wertzeichenfälschung und Fälschung von Zahlungskarten/Schecks auf 92 (2021: 139).

 

Für das Segment der sonstigen Straftatbestände ist insbesondere der Anstieg der Fallzahlen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auffällig. Hier stiegen die erfassten Straftaten um 26,8% auf 374 Fälle (+79). Insgesamt 254 Polizistinnen und Polizisten wurden Opfer bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte.

 

Die Fallzahlen im Deliktsbereich Sachbeschädigung stiegen leicht um +1,6% auf 6.921 erfasste Fälle. Für den Tatbestand der Beleidigung ist ebenfalls ein Anstieg der erfassten Fälle um +16,4% auf 2.691 festzustellen.

 

Bei Fällen des Ausspähens/Abfangens von Daten ist ein Rückgang von 22,5% auf 473 Fälle zu verzeichnen (2021: 610 Fälle). Trotz des deutlichen Rückgangs ist immer wieder festzustellen, dass die späteren Opfer oftmals unbewusst eine Vielzahl von persönlichen Daten von sich für vermeintliche Werbezwecke oder Sonderangebote herausgeben, ohne sich ernsthafte Gedanken über die Konsequenzen zu machen. Nicht zuletzt ist diese Tathandlung nur eine Vorbereitung für weitere Betrugshandlungen im Internet mit den Daten der Geschädigten.  

 

Innerhalb der strafrechtlichen Nebengesetze stellte die Polizei - bei gleichbleibend hohem Kontrolldruck mit 3.084 Fällen -142 Fälle der Rauschgiftkriminalität weniger fest als im Vorjahr. Den höchsten Anteil der Fälle im Bereich der Rauschgiftkriminalität nehmen dabei allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis mit +217 erfassten Fälle und allgemeine Verstöße mit Kokain (+14 Fälle) ein. Die Abnahme betraf allgemeine Verstöße mit Amphetamin (-78) und Methamphetamin (-89). Die Anzahl erfasster Fälle des Handels/der Ein- und Ausfuhr mit Betäubungsmitteln sank um 29,8 % auf 313 Fälle.

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