2 298 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen

2 298 Kinder und Jugendliche im Jahr 2016 durch Jugendämter in Obhut genommen


Wie das Statistische Landesamt mitteilte, wurden im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt 2 298 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 865 (60,4 %) mehr als im Jahr zuvor. Der Zuwachs bei den Inobhutnahmen resultierte ausschließlich aus den unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland. Insgesamt reisten 1 242 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland ein, 868 mehr als im Vorjahr. 1 150 dieser jungen Menschen waren männlich und 92 weiblich.

 

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z. B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

 

In 1 428 Fällen (62,1 %) wurden die Maßnahmen von den sozialen Diensten bzw. den Jugendämtern ergriffen. Weitere 212 Fälle (9,2 %) wurden von der Polizei bzw. einer Ordnungsbehörde angeregt und in 207 Fällen (9,0 %) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst.

 

Aufgrund einer Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII wurden 364 Maßnahmen (15,8 %) eingeleitet. Neben den unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland gaben die meisten jungen Menschen Überforderung der Eltern/eines Elternteils (481), sonstige Probleme (331) oder Vernachlässigung (208) als Anlass an.

 

Eine Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung erfolgte bei 73,3 Prozent (1 684) der Fälle. In 5,3 Prozent (121) der Fälle dauerte die Inobhutnahme nur einen Tag an, in 60,3 Prozent (1 385) länger als 15 Tage.

 

Mit einem Anteil von 71,4 Prozent waren mehr männliche Kinder und Jugendliche von den Inobhutnahmen betroffen. 7 von 10 jungen Menschen (1 612) waren in der Altersgruppe der 14 bis unter 18 Jährigen und 174 waren jünger als 3 Jahre.

 

Für 28,6 Prozent der jungen Menschen mussten erzieherische Maßnahmen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden, 21,0 Prozent der Kinder und Jugendlichen kehrten nach der Maßnahme in ihr gewohntes Lebensumfeld zurück (Personensorgeberechtigte, Pflegefamilie oder Heim) und für ebenfalls 21,0 Prozent der jungen Menschen endete die Maßnahme ohne anschließende Hilfe.

 

Bei den Hauptgründen für die Maßnahme und für die Beendigungsgründe waren Mehrfachnennungen möglich.

 

 Quelle: Statistischen Landesamt



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