Zahl der Wohngeldempfänger stieg zum Jahresende 2016

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilte, bezogen zum Jahresende 2016 insgesamt 25 244 Haushalte Wohngeld. Das waren 38,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor (2015: 18 200 Haushalte).


Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) gewährt. Wohngeld in Form eines Mietzuschusses erhielten im letzten Jahr 23 130 Berechtigte (91,6 Prozent), 2 114 (8,4 Prozent) erhielten einen Lastenzuschuss.

 

Bei den Wohngeldempfängerhaushalten unterscheidet man zwischen reinen Wohngeldhaushalten, hier erhalten alle Haushaltsmitglieder Wohngeld und wohngeldrechtlichen Teilhaushalten - kurz Mischhaushalte -, hier sind nur einzelne Personen des Haushaltes wohngeldberechtigt.

 

Von den 25 244 Wohngeldhaushalten waren 23 379 reine Wohngeldhaushalte und 1 865 Mischhaushalte.

 

Während bei den reinen Wohngeldhaushalten die Empfängerzahl gegenüber 2015 um 7 439 zunahm, war bei den Mischhaushalten ein Rückgang um 395 zu verzeichnen. Die Gründe für den Anstieg der Wohngeldempfängerhaushalte liegen im Wesentlichen in den neuen, ab 1.1.2016 geltenden Regelungen der Wohngeldreform.

 

Den größten Anteil an den reinen Wohngeldhaushalten hatten Rentner/Pensionäre mit 61,2 Prozent und Arbeitnehmer/Beamte mit 23,9 Prozent. Studenten/Auszubildende waren mit 6,0 Prozent, Arbeitslose mit 5,0 Prozent, Selbständige mit 0,8 Prozent und sonstige Berechtigte mit 3,1 Prozent vertreten.

 

Bei den Mischhaushalten bildete die Gruppe der sonstigen Berechtigten mit 74,0 Prozent den größten Anteil der Wohngeldempfänger. Dies sind Personen, die keinerlei auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen, wie z. B. Hausfrauen/-männer. 16,2 Prozent waren Rentner/Pensionäre und 7,0 Prozent entfielen auf Studenten/Auszubildende. Arbeitnehmer/Beamte (1,6 %), Arbeitslose (1,1 %) und Selbständige (0,1 %) hatten den geringsten Anteil.

 

Rund 70 Prozent der Wohngeldhaushalte waren Einpersonenhaushalte.

 

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch aller Wohngeldhaushalte im Jahr 2016 lag bei 119 EUR, bei den reinen Wohngeldhaushalten waren es 118 EUR und bei den Mischhaushalten 132 EUR.

 

Quelle: Statistischen Landesamt



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