Sozialhilfe: Ausgaben um 5 Prozent gestiegen

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) wurden im Jahr 2016 im Land 652 Millionen EUR für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII ,Sozialhilfe‘) ausgegeben. Das entsprach einer Steigerung von 30 Millionen EUR (+ 5 %) gegenüber dem Jahr 2015.


Zwei Drittel der finanziellen Mittel (437 Mill. EUR; 67 %) stellte die Landeskasse für die Integration behinderter Menschen bereit. Die Eingliederungshilfe stieg damit im Vergleich zum Jahr 2015 um 31 Millionen EUR (+ 8 %).

 

Der Anteil der Ausgaben des Landes für die Kosten der Hilfe zur Pflege blieb seit Einführung der Pflegeversicherung stabil. Er lag auch 2016 bei 7 Prozent. Das ent-sprach einem Betrag von 44 Millionen EUR (2015: 40 Mill. EUR; 7 %)

 

Weit über 8 Millionen EUR zahlten die öffentlichen Kassen des Landes, der kreis-freien Städte und der Landkreise an die Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung und weiteren Hilfen zur Gesundheit. In diesem Bereich gingen die Ausgaben um 600 Tausend EUR (- 7 %) im Vergleich zum Vorjahr zurück.

 

Im Jahr 2016 zahlte der Bund für die Absicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 120 Millionen EUR Grundsicherung an die Leistungsempfänger. Ein Jahr zuvor waren es noch 123 Millionen EUR (- 2 %).

 

Seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende - ALG II (Hartz IV) blieb der Anteil der Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt, welche durch das Land, die kreisfreien Städte und Landkreise entsprechend dem Kapitel 3 SGB XII übernom-men wurden, stabil bei 6 Prozent (37 Mill. EUR).

 

Die Einnahmen durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger (wie z. B. den Rentenkassen, Pflegekassen und Wohngeldstellen), dem Aufwendungsersatz und den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen betrugen fast 80 Millionen EUR. Ein Jahr zuvor waren es knapp 76 Millionen EUR (+ 5 %).

 

Reichlich 5 Millionen EUR wurden im Jahr 2016 für Hilfen zur Überwindung beson-derer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen gewährt. Darun-ter zählen insbesondere die Blindenhilfe, die Übernahme von Bestattungskosten und die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes.

 

Weitere Daten zu den Sozialhilfeausgaben finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes.

 

Prozentuale Verteilung der Nettoausgaben im Berichtsjahr 2016



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