Landrat Markus Bauer überreicht eine Ehrenurkunde an Frau Heike Mittelstedt, Ärztliche Direktorin des Maßregelvollzugs Bernburg.
Vor 25 Jahren wurde in Bernburg das Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie gegründet, konzipiert als zentrale Einrichtung des Landes Sachsen-Anhalt zur Besserung und Sicherung suchtkranker Straftäter nach § 64 StGB. Der erste neu erbaute Abschnitt des heutigen Klinikkomplexes wurde im Januar 2001 übergeben. In den Jahren 2005 und 2008 folgten Erweiterungen, so dass die Einrichtung heute über 179 Plätze verfügt. Parallel zu den baulichen Veränderungen erfolgte eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Differenzierung der fachlich-inhaltlichen Konzepte, wobei sowohl medizinisch-therapeutische Erfordernisse als auch die Sicherheitsaspekte hoch gewichtet wurden.
Das Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie Bernburg blickt in diesenm Jahr auf sein 25-jähriges Bestehen zurück. Diesem Jubiläum ist am 9. November 2017 eine Fachtagung gewidmet, auf der die bisherige Entwicklung reflektiert und aktuelle Herausforderungen aufgezeigt werden sollen. Eingeladen sind über einhundert Fachleute aus verschiedenen Wirkungsfeldern, die mit Aufgaben und Themen des Maßregelvollzugs beschäftigt sind. Dazu gehören Akteure aus Medizin, Psychologie, Fachtherapie und Pflege ebenso wie Verantwortungsträger aus Ministerien, Justiz- und Polizeibehörden, sozialen Diensten, Wohnheimen sowie aus der Politik. Zum Auftakt der Veranstaltung sprechen Beate Bröcker (Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt), Markus Bauer (Landrat des Salzlandkreises) und Henry Schütze (Oberbürgermeister der Stadt Bernburg) zu den Teilnehmenden.
Wie in allen neuen Bundesländern, war auch in Sachsen-Anhalt Anfang der 1990er Jahre das in der DDR unbekannte System des Maßregelvollzuges zur Besserung und Sicherung von Tätern aufzubauen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchtmittelabhängigkeit straffällig wurden. Die landesgesetzliche Grundlage dafür schuf der Landtag, indem er am 9. Oktober 1992 das Maßregelvollzugsgesetz verabschiedete. Das psychiatrische Krankenhaus Bernburg wurde seinerzeit mit der Durchführung des Maßregelvollzugs für suchtkranke Täter nach § 64 StGB beauftragt, während in Uchtspringe die zentrale Einrichtung für psychisch kranke Täter nach § 63 StGB aufgebaut wurde.
Die Entscheidung für Bernburg hing vor allem damit zusammen, dass das Landeskrankenhaus schon damals über langjährige Erfahrungen in der Suchtkrankenbehandlung verfügte. Auf dieser Basis wurde unter zunächst mangelhaften baulichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen damit begonnen, therapeutische Konzepte für die Entwöhnung entsprechend den besonderen Anforderungen des Maßregelvollzugs zu entwickeln. Mehrere Übergangslösungen – darunter auch die Aufstellung eines Klinik-Containers - waren notwendig, bis im Dezember 2000 schließlich der erste Bauabschnitt für den neuen forensisch-psychiatrischen Klinikkomplex mit 80 Plätzen übergeben wurde. In den Jahren 2005 und 2008 folgten aufgrund es hohen Aufnahmedruck bauliche Erweiterungen. Heute verfügt das Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie Bernburg über 179 Plätze, die innerhalb von drei Chefarzt-Bereichen geführt werden. Die ärztliche Leitung der Einrichtung liegt seit 16 Jahren in den Händen von DM Heike Mittelstedt.
Das medizinisch-therapeutische Konzept des Maßregelvollzugs Bernburg wurde in den zurückliegenden 25 Jahre kontinuierlich weiter entwickelt und neuen Anforderungen angepasst. Während in den Anfangsjahren vor allem alkoholabhängige Täter in die Klinik eingewiesen wurden, war seit Ende der 1990er der zunehmende Konsum illegaler Drogen zu berücksichtigen. Inzwischen steigt seit Jahren die Zahl von Patienten, die von mehreren psychotropen Substanzen abhängig sind. Mit besonderen therapeutischen Herausforderungen ist u.a. der starke Einfluss von Designerdrogen wie Crystal Meth oder so genannten „Legal Highs“ verbunden, die zum Beispiel in Form von Badesalzen und Kräutermischungen auf dem Markt sind. Bei vielen Patienten, die infolge ihres gefährlichen Konsumverhaltens suchtkrank und straffällig wurden, sind bereits hirnorganische Veränderungen und Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung zu diagnostizieren. Häufig gehen diese mit einer erhöhten Gewaltbereitschaft einher, die unter therapeutischen und sicherheitsrelevanten Aspekten zu gewichten sind.
Das Klientel im Maßregelvollzug ist überwiegend männlich und jung: Nur drei Prozent der rund 2.160 Patientinnen und Patienten, die seit 1992 aufgenommen wurden, waren Frauen. Die Altersgruppe der 21- bis 35-jährigen Patienten war mit einem Anteil von 70 Prozent am stärksten vertreten. 2,3 Prozent waren sogar jünger als 20. Demgegenüber liegt der Anteil der über 55-Jährigen bei 0,5 Prozent.
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