Die Nachfrage nach Terminen übersteigt immer noch die nach Sachsen-Anhalt gelieferten Impfstoffdosen. Wir sind abhängig von den Lieferungen, die uns der Bund zur Verfügung stellt.
Auch in Sachsen-Anhalt können sich ab Montag, 7. Juni, alle Bürgerinnen und Bürger um einen Impftermin bemühen. Wie in anderen Bundesländern auch wird die Priorisierung der Coronavirus-Impfverordnung aufgehoben. Die Regelung betrifft das Impfen sowohl bei Ärztinnen und Ärzten als auch in Impfzentren Sachsen-Anhalts. Gleichzeitig können ab dem 7. Juni neben Betriebsärzten auch niedergelassene Privatärzte impfen. Termine, die zuvor aufgrund der Priorisierungsregelungen bereits vereinbart wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Ich möchte um Geduld bitten, wenn nicht jeder sofort einen Wunsch-Impftermin bekommt. Die Nachfrage nach Terminen übersteigt immer noch die nach Sachsen-Anhalt gelieferten Impfstoffdosen. Wir sind abhängig von den Lieferungen, die uns der Bund zur Verfügung stellt.“
„Dennoch kommen beim Impffortschritt gut voran“, so Grimm-Benne. Die Quote für die Erstimpfungen liegt laut Robert Koch-Institut landesweit bei 42,3 Prozent und für Zweitimpfungen bei 20 Prozent.
Impftermine für Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren sind bis zu einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Impfzentren noch nicht buchbar. Impfungen sollten daher von den Kinder- und Jugendärzten in ihren Praxen vollzogen werden.
Terminbuchungen für die Impfzentren sind weiter über die Hotline 116 117 bzw. über das Internet-Portal www.impfterminservice.de möglich. Terminbuchungen bei niedergelassenen Ärzten erfolgen direkt über die Praxen.
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